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Sonstige
Körperschaft
Bedeutung:
Körperschaft des öffentlichen Rechts: z.B. die BRD oder Niedersachsen. Rechtsfähige Verbände, die mitgliedschaftlich verfasst sind, öffentlichen Zwecken dienen, aber auch private Interessen vertreten oder befriedigen können. Im Gegensatz zu Körperschaften des Privatrechts werden sie nach öffentlichrechtlichen Vorschriften sowohl gebildet als auch aufgelöst