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Sonstige
Institut
Bedeutung:
Neben der Gewährleistung von bestimmten Grundrechten für den Einzelnen werden vom Staat auch bestimmte Institute garantiert (Institutionelle Garantien oder vereinzelt auch "Institutsgarantien"). Diese Institute oder Einrichtungen werden zunächst nur ihrem Bestand nach gewährleistet, können aber für den Einzelnen auch subjektive Rechte allein durch ihre Existenz begründen. Beispiele sind das Institut der Ehe, der Familie, des Eigentums, des Erbrechts oder Feiertage