123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Inkassounternehmen
Unter Inkasso versteht man die Einziehung bzw. Eintreibung fremder oder abgetretener Forderungen. Ein Inkassounternehmen bzw. -büro ist demnach ein Unternehmen, das gewerblich die abgetretenen Forderungen anderer eintreibt
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