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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Hoheitsrecht

Hoheitsrechte sind alle dem Staat zustehenden Befugnisse, um seine Herrschaftsmacht (=Staatsgewalt) ausüben zu können. Dazu gehört u.a. die Gesetzgebung oder die Rechtsprechung. Nach Art. 23 und Art. 24 GG kann die Bundesrepublik Hoheitsrechte an andere Institutionen übertragen

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