123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Gutgläubigkeit
Manchmal ist ein Käufer einer Sache nicht berechtigt, diese zu erwerben (z.B. dann, wenn die Sache gestohlen war - an einer gestohlenen Sache kann kein Eigentum erworben werden). Wenn die Begleitumstände des Kaufs aber so zu deuten sind, dass der Käufer auf die Korrektheit des Geschäfts vertrauen durfte, wird er geschützt: Der Kauf ist wirksam
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