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Gefährdungshaftung

Verschuldensunabhängige Haftung: eine Haftung wird für bestimmte Bereiche auch dann schon bejaht, wenn nur ein Schaden eintritt, ohne dass dem Schädiger ein Verschulden nachzuweisen ist. Der Grund der Haftung liegt dann darin, dass generell eine Handlung vorgenommen wird, die geeignet ist, anderen Schaden zuzufügen. Tritt der Schaden dann tatsächlich ein, haftet der Handelnde, unabhängig davon, ob ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. So haftet z.B. der Hundehalter für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden (unter gewissen anderen Voraussetzungen...)

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