Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
661.723
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Gefahrenabwehr

Aufgabe der Polizei und Ordnungsbehörden: Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Länder und somit in jedem Bundesland speziell geregelt. In Niedersachsen gibt es z.B. das NGefAG, das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz

Zurück