123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Gefahrenabwehr
Aufgabe der Polizei und Ordnungsbehörden: Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Länder und somit in jedem Bundesland speziell geregelt. In Niedersachsen gibt es z.B. das NGefAG, das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz
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