123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Gefahr
Eine Gefahr liegt vor, wenn es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schadenseintritt kommen wird. Gefahr IM VERZUG liegt vor, wenn der Schadenseintritt unmittelbar bevor steht.<br>Eine KONKRETE Gefahr ist gegeben, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird
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