123recht.net rechtliches Wörterbuch
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Sonstige
Fraktionen
Bedeutung:
In einem Parlament der Zusammenschluss von Mitgliedern. Fraktionen sind rechtsfähig, können also klagen und verklagt werden. Sie gewährleisten die Funktion des Bundestages (z.B. Gesetzgebung).
Für Deutschland gilt: 5% der Mitglieder des Bundestages muss eine Fraktion mindestens haben