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Finanzgericht

Finanzgerichtsbarkeit. Erste Instanz bei Klagen oder Problemen im Zusammenhang mit Finanzbehörden. Insbesondere wird hier über Verwaltungsakte verhandelt, z.B. wenn ein Bürger gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt vorgeht. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig: Revisionsinstanz ist der Bundesfinanzhof.

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