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Falschaussage

Inhaltlich nicht richtige Aussage. Eine Aussage ist falsch, wenn sie mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt. Im Fall der bewussten Falschaussage vor Gericht oder einer vergleichbaren Institution ist man wegen uneidlicher Falschaussage strafbar, wenn es zu keiner Vereidigung kam. Bei einer Vereidigung kommt der Meineid in Betracht

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