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Sonstige
Fahrlässigkeit
Bedeutung:
Fahrlässig (im Zivilrecht) handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders grobem Masse verletzt.
Im Strafrecht handelt bewusst fahrlässig, wer es für möglich hält, den gesetzlichen Tatbestand (z.B. den Tod eines Menschen) zu verwirklichen, aber dennoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass dies nicht eintreten wird