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Ermittlungsverfahren

Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren ist ein strafprozessrechtliches Vorverfahren. Ziel der Ermittlungen ist es, eine Tat so weit aufzuklären, dass die Entscheidung getroffen werden kann, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Das Ermittlungsverfahren wird durch eine Strafanzeige in Gang gebracht oder dadurch, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft auf anderem Wege vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. Das Ermittlungsverfahren endet durch Einstellung oder durch Anklageerhebung

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