123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Einrede
Gegenrecht. Durch die Einrede kann verhindert werden, dass ein anderer sein eigentlich bestehendes Recht (z.B. auf Zahlung aus einem Kaufvertrag) durchsetzt. So gibt es z.B. die Einrede der Verjährung oder die Einrede der Vorausklage bei der Bürgschaft. Einreden verhindern die Durchsetzung eines Anspruchs nicht von selbst, sondern müssen geltend gemacht werden
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