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Drittwiderspruchsklage

Die Drittwiderspruchsklage dient der Verhinderung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand. Wenn z.B. ein Gegenstand gepfändet wird, der nicht dem Schuldner gehört, kann der eigentliche Eigentümer des Gegenstands die Drittwiderspruchsklage erheben, um die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären

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