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Demokratieprinzip

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 GG). Das Volk wählt seine Vertreter durch direkte Wahlen. Deutschland hat allerdings eine mittelbare parlamentarische Demokratie: Diese beinhaltet KEINE MITWIRKUNG des Volkes, denn alle Entscheidungen werden durch Parlamente oder deren Organen getroffen. Volksabstimmungen sind, zumindest auf Bundesebene, unzulässig (Ausnahme: Neugliederung des Staatsgebietes, Art. 29 GG)

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