"Länderkammer". Ein Bundesorgan, in dem die Länder durch Mitglieder ihrer Regierungen vertreten sind. Jedes Bundesland entsendet zwischen drei und sechs Personen, je nach Einwohnerzahl. Aufgaben: Hauptsächlich die Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes; besitzt bestimmte Befugnisse beim Bundeszwang und Gesetzgebungsnotstand. Die Länder dürfen im Bundesrat jeweils nur einheitlich wählen, ein Stimmensplitting innerhalb eines Landes ist nicht zugelassen