123recht.de rechtliches Wörterbuch
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BND
Bundesnachrichtendienst. Bundesbehörde, deren Aufgabe die Nachrichtenbeschaffung zur Außen- und Sicherheitspolitik ist: "Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus."<br> Der BND ist keine Polizei und ist dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Geregelt im BND-Gesetz (BNDG).<br><br>Weitere Nachrichtendienste Deutschlands sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und der militärische Abschirmdienst
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