Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
663.028
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

BND

Bundesnachrichtendienst. Bundesbehörde, deren Aufgabe die Nachrichtenbeschaffung zur Außen- und Sicherheitspolitik ist: "Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus."<br> Der BND ist keine Polizei und ist dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Geregelt im BND-Gesetz (BNDG).<br><br>Weitere Nachrichtendienste Deutschlands sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und der militärische Abschirmdienst

Zurück