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Sonstige
Auflagen
Bedeutung:
Bei Erlass eines Verwaltungsaktes kann die Behörde Auflagen bestimmen, mit denen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vom Bürger gefordert wird, um das Einhalten von bestimmten Vorschriften durchzusetzen. So kann eine Baugenehmigung Auflagen enthalten, mit denen die Einhaltung von Lärmvorschriften gewährleistet werden soll