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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Aufgebotsverfahren

Aufgebot bezeichnet die von einem Gericht ergehende Aufforderung, Rechte (etwa Forderungen in Geld) innerhalb einer gewissen Frist anzumelden. Nach Ablauf der Frist verfallen nicht angemeldete Rechte (relevant insbesondere bei Erbansprüchen). <br>Das Aufgebot wird innerhalb des Aufgebotsverfahrens durchgeführt. Aufgebotsverfahren ist Sache des zuständigen Amtsgerichts

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