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Sonstige
Arbeitnehmer
Bedeutung:
Bezeichnung für einen Berufstätigen, der zur Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrages verpflichtet ist. Entscheidend ist ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber - der Arbeitnehmer ist an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden