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Sonstige
Anhängigkeit
Bedeutung:
Ein Verfahren ist vor einem Gericht anhängig, sobald das Gericht in irgendeiner Weise diesbezüglich tätig werden muss. Dies ist schon der Fall mit einem Antrag (z.B. Klageantrag), mit einem laufenden Prozess oder mit Einlegung eines Rechtsmittels (Berufung, Revision)