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Anfrage

Im deutschen Bundestag gibt es die so genannte Kleine und die Große Anfrage: Kontrolle über die Regierung übt das Parlament nicht nur aus, indem es dieser Vorschriften macht (Gesetzgebung), sondern auch durch Fragen und Nachfragen.<br>KLEINE ANFRAGEN nehmen den Weg über den Bundestagspräsidenten zur Bundesregierung. Sie verlangen eine Antwort "über bestimmt bezeichnete Bereiche". In der Frage oder deren Begründung darf keine unsachliche Feststellungen oder Wertungen enthalten sein. Die Regierung hat vierzehn Tage Zeit für ihre Antwort, die bei Kleinen Anfragen schriftlich erfolgt.<br>Die GROßE ANFRAGE wird "kurz und bestimmt gefasst" und dem Präsidenten zur Weiterleitung an die Bundesregierung eingereicht. Der Präsident fordert die Regierung zur Erklärung auf, ob und wann sie die Große Anfrage beantwortet. Nimmt die Zahl der Großen Anfragen so sehr überhand, dass sie die Parlamentsarbeit behindern, so kann der Bundestag deren Beratungen auf einen Sitzungstag beschränken.<br><br><br>

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