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123recht.net rechtliches Wörterbuch

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Abmahnung


Bedeutung:

Eine Abmahnung ist GENERELL die Anzeige eines Fehlverhaltens - Der Abgemahnte weiß dadurch, dass ihm bei Wiederholung Konsequenzen drohen.
Die Abmahnung im ARBEITSRECHT ist die Beanstandung eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Sie soll den Arbeitnehmer davor warnen, dass er bei Wiederholung des beanstandeten Verhaltens seinen Arbeitsplatz verlieren kann, und ihm die Gelegenheit geben, seine Pflichten in Zukunft ordnungsgemäß zu erfüllen. Geschieht dies nicht, kann dem Arbeitnehmer gekündigt werden.