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123recht.net rechtliches Wörterbuch

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Vorstrafe


Bedeutung:

Der Bedeutung nach ist vorbestraft jeder, gegen den eine Strafe verhängt wurde (aber nicht bei Bußgeld). Vorstrafen werden in das Bundeszentralregister ("Strafregister") aufgenommen, meist auch in das Führungszeugnis. Ein Verurteilter darf sich aber dann als "unbestraft" oder nicht vorbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wurde (Voraussetzungen siehe dort)