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123recht.net rechtliches Wörterbuch

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Verzug


Bedeutung:

Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er nicht rechtzeitig leistet, dies aber möglich ist und der Gläubiger gemahnt hat.
Achtung: Seit Mai 2000 gelten bei bestimmten Schuldverhältnissen neue Regelungen - der Schuldner braucht danach nicht mehr gemahnt werden, um in Verzug zu geraten. Der Verzug tritt automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Leistung ein