123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Textform
Ein in Schriftzeichen lesbare Erklärung, die zur dauerhaften Wiedergabe geeignet ist und die Person des Erklärenden erkennen lässt. Der Abschluss der Erklärung muss durch Nachbildung der Namesunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden, vgl. 126b BGB. Eine normale Email, die vom Empfänger auf seinen Rechner geladen wurde, genügt der Textform
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