Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
662.184
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Textform

Ein in Schriftzeichen lesbare Erklärung, die zur dauerhaften Wiedergabe geeignet ist und die Person des Erklärenden erkennen lässt. Der Abschluss der Erklärung muss durch Nachbildung der Namesunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden, vgl. 126b BGB. Eine normale Email, die vom Empfänger auf seinen Rechner geladen wurde, genügt der Textform

Zurück