123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Themen bzw. Probleme von der staatlichen Ebene (Bund, Land, Kreis, UN) angegangen werden, die dafür am ehesten geeignet ist - vorrangig soll die unterste Ebene tätig werden, erst wenn sie dazu nicht in der Lage ist, wird die höhere Staatseinheit tätig (Prinzip des Föderalismus)
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