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Staatsanwaltschaft

Rechtsberatung und Informationen zu Staatsanwaltschaft und Strafrecht.

Die Staatsanwaltschaft (StA) ist Strafverfolgungsbehörde und Verwaltungsbehörde. In Deutschland werden die Staatsanwaltschaften von den Landesjustizministern bzw. dem Bundesjustizministern beaufsichtigt und geleitet. Staatsanwaltschaften existieren am BGH, OLG und LG. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das Ermittlungsverfahren: Sie bestimmt, ob eine Straftat verfolgt, die Verfolgung eingestellt oder angeklagt wird. Die Polizei unterstützt dabei, Polizeibeamte sind diesbezüglich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft kann im Anschluss an ein Ermittlungsverfahren u.a. Anklage erheben, einstellen oder einen Strafbefehl beantragen. Müssen Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft aussagen, was sind Absprachen und wann kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen?

Das sagt das Gesetz

StPO (Strafprozessordnung)

§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.


§ 161 Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft

(1) 1Zu dem in § 160 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Zweck ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen zu lassen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. 2Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Staatsanwaltschaft zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
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§ 161a Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft

(1) 1Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des sechsten und siebenten Abschnitts des ersten Buches über Zeugen und Sachverständige entsprechend. 3Die eidliche Vernehmung bleibt dem Richter vorbehalten.
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Häufige Fragen & Antworten

Was macht die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft führt im Strafverfahren in erster Linie die Ermittlungen. Die Staatsanwälte müssen durch Erforschung des Sachverhalts aufklären, ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage besteht. Dies kann durch die Befragung von Zeugen und das Sammeln von Beweisen geschehen, aber auch durch ein Geständnis des Verdächtigen.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Ermittlungen, die Durchführung der Ermittlungen und die Anklageerhebung bei hinreichendem Tatverdacht bzw. die Einstellung des Verfahrens bei mangelndem Tatverdacht obliegen allein der Staatanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft bestimmt also das gesamte strafrechtliche Vorverfahren. Sie wird deshalb auch "Herrin des Vorverfahrens" genannt.

Auch wenn die Polizei Strafverfolgungstätigkeiten ausübt, ist sie nur Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Aufgrund ihrer personellen und technischen Ausstattung und ihrer kriminalistischen Erfahrung übernimmt die Polizei unterstützend Ermittlungstätigkeiten. Sind diese abgeschlossen, müssen die daraus gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich der Staatsanwaltschaft zugesendet werden.

Bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungstätigkeiten kann das Gericht die Hauptverfahren eröffnen.

Nach Beendigung des Hauptverfahrens muss die Staatsanwaltschaft selbständig entscheiden, ob sie ein Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten einlegt.

Doch hiermit sind die Aufgaben der Staatsanwaltschaft noch nicht beendet: Liegt ein rechtskräftiges Endurteil vor, vollstreckt die Staatsanwaltschaft dieses Urteil. Sie muss also dafür sorgen, dass die im Urteil festgelegte Strafe faktisch durchgesetzt wird. So muss z.B. bei einer Freiheitsstrafe ein Haftbefehl beantragt werden.

mehr dazu: Der Staatsanwalt

Wie entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder nicht?

Nicht jeder Sachverhalt gelangt zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Hält die Staatsanwaltschaft jedoch eine Verurteilung wegen des angezeigten und ermittelten Sachverhalts als hinreichend wahrscheinlich, erhebt sie Anklage beim jeweils zuständigen Gericht. (von Rechtsanwältin Juliette Descharmes)

Dringend?

Besser gleich einen Anwalt fragen

Muss die Staatsanwaltschaft bei genügend Beweisen immer Anklage erheben?

Die Anklage wird im Strafverfahren fast ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft im Wege der öffentliche Klage erhoben (Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft §§ 151, 152 StPO). Ausnahmen stellen lediglich die Privatklage gemäß § 374 StPO und der Strafbefehlsantrag durch das Finanzamt in Abgabesachen (§ 400 AO) dar.

Aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 152 Abs. 2 StPO) ist die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichtet, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geben (§ 170 Abs. 1 StPO); andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO).

Muss man einer Ladung der Staatsanwaltschaft Folge leisten?

Eine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei nach Erhalt einer Vorladung besteht im Gegensatz zur landläufigen Meinung in der Bevölkerung nicht. Dies folgt aus einem Umkehrschluss aus § 163 a III StPO, der nur die Verpflichtung zum Erscheinen bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder eines Richters vorsieht.

Im Gegenzug besteht bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer Ladung zur richterlichen Vernehmung die Pflicht zum Erscheinen. Hierbei hat die Staatsanwaltschaft sowie der vernehmende Richter das Recht, das Erscheinen im Wege der Vorführung mit einem Vorführungsbefehl zu erzwingen.

Wer den Beschuldigten vernimmt – Staatsanwaltschaft oder Polizei – steht im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden. Das Schweigerecht des Beschuldigten wird durch die Möglichkeit der Erzwingung selbstverständlich nicht berührt, was durch die Verweise in § 163 a StPO auf die Vorschriften des Schweigerechts ausdrücklich normiert ist. (von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker)

Was ist, wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt?

Bei weitem nicht in allen Fällen kommt es zur Anklage. Wird eingestellt wegen mangelnden Tatverdachtes und ist der Antragsteller, der zugleich Verletzter ist, damit nicht einverstanden, kann er erzwingen, dass doch öffentliche Klage erhoben wird: Das nennt das Gesetz Klageerzwingungsverfahren: §§ 172 ff. StPO (besser: Anklageerzwingungsverfahren) (von Rechtsanwalt Rolf Tarneden)

Wann kann die Staatsanwaltschaft auf die Privatklage verweisen?

Im Falle so genannter Privatklagedelikte tritt der Verletzte oder andere Strafantragsberechtigte an die Stelle der Staatsanwaltschaft.

Die Delikte, die zur Privatklage berechtigen, sind in § 374 I StPO abschließend aufgezählt. Es handelt sich hierbei um leichtere Vergehen, an deren Verfolgung der Staat ein geringeres Interesse hat, da die Allgemeinheit lediglich leicht tangiert ist.

Danach sind unter anderem die Opfer bzw. Verletzten eines/-r

- Hausfriedensbruchs
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Sachbeschädigungen
- Vollrausch, wenn die im Rausch begangene Tat ein in § 374 Absatz 1 Nr. 1 bis 6 StGB begangenes Vergehen ist
- Straftat nach § 16 des 19 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
(von Rechtsanwalt Martin Kämpf)

Wann kann man neben der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger auftreten?

Wesentlich besser als bei Privatklagen ist Ihre Stellung als Opfer im Strafverfahren, wenn es um eine "gewichtigere Straftat besonders im persönlichen Nahbereich" geht, wie beispielsweise bei einem Angriff gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder gegen Leib und Leben. Dann können Sie die Rechte eines Nebenklägers wahrnehmen.

Sie können sich aktiv am Strafverfahren beteiligen und in der Hauptverhandlung neben dem Staatsanwalt Platz nehmen. In jedem Fall können Sie sich aber, selbst wenn Sie nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, einen Rechtsanwalt als Beistand nehmen oder sich durch ihn vertreten lassen.

Bei bestimmten schweren Verbrechen oder Vergehen kann Ihnen sogar ein Rechtsanwalt vom Gericht bestellt werden; jedenfalls aber ist Prozesskostenhilfe möglich. Letzteres ist deshalb bedeutsam, weil Sie, nachdem Sie Opfer einer Straftat geworden sind, nicht auch noch für die Kosten Ihres Rechtsanwalts aufkommen wollen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist vor allem deshalb so wichtig, weil nur dieser eines Ihrer wichtigsten Rechte im Strafverfahren wahrnehmen kann: Das Recht auf Akteneinsicht. (von Rechtsanwältin Susanne Walther)

Kann die Staatsanwaltschaft einen Deal oder eine Absprache machen?

Als Absprache bezeichnet man die Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Ergebnis einer Verurteilung nach vorausgegangenem Geständnis des Angeklagten. Vorteil für das Gericht und die Staatsanwaltschaft ist die Abkürzung des Verfahrens. Im Falle eines Geständnisses reduziert sich in der Regel die Anzahl der Verhandlungstage deutlich, da beispielsweise auf die Vernehmung von Zeugen verzichtet werden kann.

Nach § 257c StPO ist die Absprache über die Rechtsfolgen, die Inhalt eines Urteils oder eines zugehörigen Beschlusses sein können, erlaubt. Dies gilt nicht für den Schuldspruch selbst sowie für die so genannten Maßregeln der Besserung und Sicherung (zum Beispiel Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Berufsverbot).

In der Regel regt alternativ der Richter, der Staatsanwalt oder der Strafverteidiger nach Verlesung der Anklageschrift ein Rechtsgespräch an. In der Folge ziehen sich die vorgenannten Personen zurück. Sodann erfolgt eine Diskussion über den Wert eines Geständnisses zu diesem (frühen) Zeitpunkt. So sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigen können, wird dies als Absprache protokolliert. Gleiches gilt auch, falls die Verständigung scheitert. (von Rechtsanwalt Martin Kämpf)

Was bedeutet es, wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt?

Bei einem Strafbefehl handelt es sich, etwas vereinfacht dargestellt, um ein schriftliches Urteil. In geeigneten Fällen kann die Staatsanwaltschaft ihn beim Amtsgericht beantragen, anstatt Anklage zu erheben. Darin fasst sie den Tatvorwurf zusammen, benennt die Beweismittel und beantragt eine konkrete Strafe.

Erlässt das Gericht den beantragten Strafbefehl, wird dieser dem Beschuldigten zugestellt. Sofern nichts weiter geschieht, wird die Strafe sodann rechtskräftig; das Verfahren ist abgeschlossen. Dies kann im Einzelfall ein überaus erwünschtes Ergebnis sein, da es nicht zu der im Falle einer Anklage regelmäßig durchzuführenden (öffentlichen) Hauptverhandlung kommt. Andererseits besteht im Strafbefehlsverfahren keine Möglichkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit den Beweismitteln.

Erlässt das Gericht den Strafbefehl hingegen nicht, macht es die beantragte Strafe unkenntlich und stellt ihn trotzdem zu. Der Strafbefehl erfüllt nun die Funktion einer Anklageschrift und wird in der dann anstehenden Hauptverhandlung verlesen. (von Rechtsanwalt Matthias Düllberg)

Wann kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen?

Grundsätzlich steht es dem Staatsanwalt frei, ob er einen Strafbefehl erlässt oder Anklage zum Gericht erhebt. Der Strafbefehl bedeutet aber eine große Arbeitsentlastung für den Staatsanwalt und den Richter, da sie sich einen Termin im Gerichtssaal sparen. Der Strafbefehl ändert aber -wie oben gezeigt- Nichts an den Folgen für seinen Empfänger.

Zum Strafbefehl kommt es, wenn der Staatsanwalt der Überzeugung ist, dass sich der Empfänger des Strafbefehls in irgendeiner Weise (eines Vergehens) strafbar gemacht hat.

Dabei kann es sich hier um die unterschiedlichsten Delikte handeln: Von Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung, über Betrug, Diebstahl und Leistungserschleichung, bis hin zu Verkehrsverstößen wie Trunkenheit oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, soweit die Straferwartung weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe (zur Bewährung) oder eine Geldstrafe ist.

Damit es aber überhaupt erst zu einem Strafbefehl kommt, muss es zuvor zu einem (polizeilichen) Ermittlungsverfahren oder einer Strafanzeige gekommen sein, oder aber die Strafverfolgungsbehörden haben sonst Kenntnis von einer Straftat erlangt. Nur dann wird nämlich der Staatsanwalt tätig.

(von Rechtsanwalt Alexander Stevens)

Wann kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen?

Ein gerichtliches Urteil kann nur dann durch ein Rechtsmittel überprüft werden, wenn eine Beschwer vorliegt.

Die Partei, die ein Urteil überprüft haben will, muss von dem Urteil beschwert bzw. benachteiligt sein, das Urteil muss für die Partei also negativer ausfallen, als sie es erwartete oder wollte: Mit ihrem Antrag zu Beginn eines Prozesses definiert eine Partei sozusagen ihr Ziel, das sie erreichen will - z.B. Freispruch oder Abweisung der Klage. Beschwert kann die Partei dann nur sein, wenn sie schlechter wegkommt, als sie eigentlich erwartet oder gefordert hat.

Die Verteidigung ist z.B. beschwert, wenn ihr Mandant verklagt wird, sie aber Freispruch gefordert hat. Die Staatsanwaltschaft ist immer beschwert, wenn der Richter von ihrer Forderung abweicht, egal ob diese Abweichung aus Sicht der Staatsanwaltschaft nach oben oder nach unten geht.

mehr dazu: Die Rechtsmittel

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