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SigG

Das Gesetz zur digitalen Signatur -Signaturgesetz- trat am 1.11.1997 in Kraft. Sinn und Zweck ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen digitale Signaturen als sicher gelten und Fälschungen festgestellt werden können. Das Gesetz wurde aufgrund einer europäischen Richtlinie am 22.5. mit Verkündung im Bundesgesetzblatt angepasst. Es heißt nun "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften"

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