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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Sicherungsübereignung

Methode zur Sicherung einer Forderung, bei der das Eigentum an einer beweglichen Sache des Schuldners auf den Gläubiger übertragen wird. Der Besitz des Sicherungsguts verbleibt beim Schulder, dieser kann die Sache also weiterhin nutzen (im Gegensatz zum Pfandrecht, bei dem der Besitz der Pfandsache auf den Gläubiger übergeht)

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