123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Notwehr
(§ 32 StGB) Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und kann die Rechtswidrigkeit einer Tat entfallen lassen. Notwehr ist die Verteidigung, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen Angriff von sich abzuwenden.<br>Bei Nothilfe dagegen wird ein gegenwärtiger Angriff von einem anderen abgewendet
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