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Lockspitzel

So genannte V-Männer sind Vertrauenspersonen oder "Lockspitzel". Es handelt sich dabei um Privatpersonen, die als Informanten eingesetzt und im Strafprozess wie normale Zeugen behandelt werden. Sie sind gesetzlich nicht erfasst, da in der StPO lediglich beamtete verdeckte Ermittler geregelt sind. V-Männer haben deshalb auch keinen Sonderstatus. Ihr Einsatz ist aber zulässig, wenn die Grundsätze des Rechtsstaats gewahrt bleiben

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