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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Jugendstrafvollzug

Die Vollziehung der Jugendstrafe. Jugendstrafe wird im Jugendstrafverfahren verhängt, wenn das Gericht bei dem Jugendlichen schädliche Neigungen (z.B. den Hang zu kriminellen Taten) feststellt, wenn ein Jugendarrest nicht ausreicht oder wenn die Schwere der Schuld die Verhängung der Jugendstrafe erfordert. Die Dauer der Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Hat der Jugendliche ein Verbrechen begangen, das im allgemeinen Strafrecht mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist (z.B. Mord), so kann auf eine Jugendstrafe bis zum Höchstmaß von zehn Jahren erkannt werden. Die Unterbringung erfolgt in Jugendstrafanstalten unter Aufsicht von beamteten Erziehern

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