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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Jugendstrafverfahren

Das Strafrecht gilt im Normalfall nur, wenn das Jugendgerichtsgesetz nicht anderes vorschreibt. Jugendstrafrecht hat Geltung für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bzw. für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Bei unter 14-Jährigen gilt eine unwiderlegbare Schuldunfähigkeitsvermutung (strafunmündig). Die Anwendung von Jugendstrafrecht für Heranwachsende hängt von deren Reife ab: trotz Volljährigkeit kann es mitunter zu jugendtypischen Taten kommen. Im Zweifel ist dann also auch für Heranwachsende das Jugendstrafrecht heranzuziehen

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