123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Immunitätsausschuss
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten und Geschäftsordnungsfragen im Bundestag überprüft auf Antrag die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung einer Bundestagswahl auf ihre Rechtmäßigkeit, entscheidet über die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten oder über die Änderung der Geschäftsordnung
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