Die schriftliche Anordnung der Festnahme einer Person. Im Ermittlungsverfahren ist der Ermittlungsrichter, nach Erhebung der Anklage das zuständige Gericht für den Erlass eines Haftbefehls befugt. Für den Haftbefehl bedarf es einer dringenden Verdächtigung: Eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit muss dafür sprechen, dass die betreffende Person der Täter ist