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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Auflassung

Für eine Eigentumsübertragung bedarf es regelmäßig einer gültigen Einigung der Beteiligten. Bei einer Grundstücksübertragung gelten für diese Einigung besondere Vorschriften, da Grundstücke eine spezielle rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung haben: Die Beteiligten müssen ihre Einigung vor einem Notar erklären. Diese Einigung nennt man Auflassung. Nicht identisch mit dem Grundstückskaufvertrag

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