deutsche staatsangehörigkeit erwerben

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marcho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
deutsche staatsangehörigkeit erwerben

Hallo Leute,
ich beabsichtige demnächst die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Mein Fall sieht so aus, dass ich seit 1989 in Deutschland leben, ich war quasi 3 jahre alt und bin nun 21 Jahre alt. Ich behersche dei deutsche Sprache perfekt, und das Lesen oder Verstehen ist nicht der Rede Wert, denn es ist so, ich bin innerlich deutsch, nur auf den Papieren nicht!
Ich arbeite nun seit 3 Jahren Vollzeit und übe einen Beruf aus, wo ich manchmal gezwungen bin in Kasernen eingesetzt zu werden. Jedoch besteht das Problem dass ich in keiner Kaserne ohne deutsche Staatsangehörigkeit reinkomme, bzw. in Geschützen Bereich, oder weiß der Geier.
Ich dachte da an eine Ausnahme oder sonstiges. Zur Zeit besitze ich dei Aufenthaltserlaubnis die immer 2 Jahre befristet ist, das aber nur weil sich das Gesetzt seit dem 1.1.2005 geändert hat, voher war es NUR eine Aufenthaltsbefugnis. (Wie sich das schon anhört, man ist befugt sich hier aufzuhalten)
Nun frage ich euch, die Experten, um Rat und Antwort.
Ich möchte gerne wissen was ihr dazu denkt, oder besser noch was ihr darüber wisst und /oder was der bessere Weg wäre.

Meine Herkunft ist der Libanon, wo ich aber noch nie war seit meiner Ausreise.

Ich bitte euch um Antwort und verbleibe mit bestem Dank!

Gruß
Marcho

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Guck mal hier nach:

http://www.info4alien.de/

Da auf "Einbürgerung" klicken, findet man viele Infos. Forum da ist auch gut

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, kenne ich, aber ich möchte gerne Antworten die sich auf meinen Fall spezifieren. Dort ist ja alles so oberflächlich sach ich mal, da genau mein FAll ja nicht beschrieben ist. Deßhalb erhoffe ich mir hier den nötigen Input :-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
da genau mein Fall ja nicht beschrieben ist


Scherzkeks. Jeder Fall ist schließlich anders. Aber du hast ja recht, die Seite taugt nix, wenn nicht für jede denkbare Konstellation eine Antwort vorformuliert ist. :bang:

Was für eine Aufenthaltserlaubnis hast du denn jetzt? Nach welchem §? Die Antwort findest du dann im § 10.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Du kannst doch dort im Forum unter >Einbürgerung< ganz speziell Deine Anfrage stellen, da bekommst Du auch eine individuelle Antwort von den Experten.
.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
foreinger
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 15x hilfreich)

Nun es scheint so als würdest du die Voraussetzungen zur einbürgerung erfüllen.
Du müsstest erst einmal bei der für dich Zuständigen Einbürgerungsbehörde(EBH) deine Einbürgerung beantragen.

Die EBH wird dann deinen Antrag Prüfen und dir das Weitere Vorgehen mitteilen. Was das im einzelnen ist, kann dir im Voraus keiner Sagen, da es sehr viel ermessens spielraum für die Sachbearbeiter(SB) der EBH gibt. Die können dir das auf grund deiner Herkunft (Libanon) sehr einfach machen oder auch unmöglich machen. Kommt also drauf wer deinen Fall bearbeitet, ob der SB mehr Mensch oder mehr Beamter oder im extremfall nach Rechts drifftend(selten aber nicht Ausgeschloßen) ist.

Ich denke aber man wird dir eine EInbürgerungszusicherung erteilen und mit dieser müsst du dich dann von der Libanesischen Staarsbürgerschaft Befreien. Die Befreiung übermittelst du dann der EBH und erhälst nach erneuter Prüfung dann deine Einbürgerungsurkunde! Auf Deutscher Seite kostet das dann max. 500EUR was es von Libanesischer Seite Kostet müsstest du Selbst in erfahrung bringen!
Hoffe das Hilft dir weiter!

Gruß Edi

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun es scheint so als würdest du die Voraussetzungen zur einbürgerung erfüllen. <hr size=1 noshade>


Sehe ich allerdings nicht so, denn es ist die Rede davon, daß der Fragesteller lediglich eine Aufenthaltsbefugnis hatte, was jetzt eine AE nach § 23 (1) AufenthG ist. Das reicht für eine Einbürgerung nicht aus, wie man in § 10 StAG nachlesen kann! Evlt. § 8, aber dafür muß man z.B. genügend Einkommen und eine Altersabsicherung haben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Foreinger

Hallo Edi,
mit Verlaub, aber was Du da von Dir gibst ist kompletter Unsinn.
Der Erwerb der D-StaAng kostet 255 € und ist in keinster Weise von der Befindlichkeit oder Tagesform der Beamten der Einbürgerungsbehörde abhängig.
Die verschiedenen Erfordernisse zur Einbürgerung sind klar in den §§ 8, 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes(StAG) definiert und für jeden ersichtlich und nachvollziehbar.
Außer bei Einbürgerungen nach § 8 (Ermessenseinbürgerung), die jedoch kaum noch Anwendung findet, sind die Voraussetzungen zur Erlangung der D-StaAng klar und verständlich geregelt.
.

-- Editiert von Saxonicus am 03.03.2007 23:42:29

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#8
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Ich denke aber man wird dir eine EInbürgerungszusicherung erteilen und mit dieser müsst du dich dann von der Libanesischen Staarsbürgerschaft Befreien.


Auch das ist Mist: Libanon fällt unter § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

danke für die Antworten.
Also Zur Zeit habe ich, wie ich bereits sagte, den Titel Aufenthaltserlaubnis, aber nur durch das neue Gesetz, weil der Titel "Befugnis" verabschiedet wurde. Ich persönlich bin klar der Meinung dass ich alle Vorraussetzungen erfülle, nach dem alten Gesetz zu gehen, hätte ich ja meine deutsche staatsangehörigkeit. Dazu kommt noch, dass ich vieleicht auch bald arbeitslos sein werde, wenn ich nicht meine deutsche staatsangehörigkeit bekomme. Mein Arbeitsgeber wäre auch bereit dazu, dies schriflich niederzulegen, aber ich denke das würde nicht viel weiterhelfen. Ich glaube ich sollte mal das nächste mal den General deswegen anspreche wenn der zu besuch ist bei uns in der Firma :-)
Spass bei seite.
Ich werde den Antrag stellen und mit meinen Sachbearbeiter sprechen, auch bin ich natürlich dazu bereit mich kooperativ zu verhalten in der Hinsicht was die Dokumente angeht.
Werde natürlich dann den Status hier im forum melden.

Gruß Marcho

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich persönlich bin klar der Meinung dass ich alle Vorraussetzungen erfülle, <hr size=1 noshade>


Ich aber nicht. Es kommt darauf an, nach welchem § die AE erteilt wurde (steht drauf). Und dann lesen wir bei § 10 StAG:

"eine Aufenthaltserlaubnis für andere als in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1 , §§ 23a , 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke" .

Die frühere Befugnis ist jetzt AE nach 23 (1), damit hat men eben keinen Anspruch auf Einbürgerung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich bin hier in deutschland schon seit über 17 Jahren, und kenne Leute die sind erst 5 Jahre hier, und haben einen deutschen Pass, hier in Deutschland ist es nunmal so, dass die Herkunft entscheidet was man für Papiere berkommt, und da ich auch in Zuunft beabsichtige mich selbständig zu machem, benötige ich diesen Status, das werde ich aber auch meinen Sachbearbeiter klarmachen. Denn nach altem Gesetz hätte ich schon lange eine Einbürgerung bekommen sollen, jedoch war die Sachbearbeitung schlampig.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Auch nicht nach altem Gesetz, denn du hattest eine Befugnis und das war nach altem Gesetz auch nicht ausreichend.

Aber wahrscheinlich hast du mehr Ahnung als dein Sachbearbeiter. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wie @Mitleser ganz richtig sagte, ist nicht die Dauer Deines Aufenthaltes entscheidend, sondern auch der Aufenthaltsstatus.
Dein Herkunftsland spielt dabei keine Rolle.
Lies Dir einfach mal die infrage kommenden §§ durch, dann siehst Du selbst, inwieweit Du die Anforderungen zur Einbürgerung erfüllst.
.

1x Hilfreiche Antwort

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