Hallo Wir leben seit 96 in Deutschland und unseren Asylantrag wurde im 2000 anerkannt. Wir haben befristetes Aufenhaltserlabnis. Wir sind beide Erwebstätig und beziehen kein Geld vom Staat. Mein Frage ist, ob man für den Antrag über deutsche bürgerschaft einen unbefristeten Arbeitsvertrag braucht?
----------------- "Sie können wohl alle Blumen abschneiden, aber sie können den Frühling nicht verhindern"