quote:
dann ALG II bis Nov 2009
quote:Ja was denn nun. So wie das klingt lebt sie seit 2007 von Sozialleistungen. ALG 1 gibt nur ein Jahr. Sie soll Deutsch lernen und die Einbürgerung vorantreiben oder wird wohl zurück müssen. Bei den Sozuialleistungen im der BRD würde ich mir nen Privatlehrer beschaffen und nix anderes mehr machen.Nofalls stellen die Kindern sie an, bis die Einbürgerung vorbei ist. Bei der Anzahl von Enkeln .......K.
Momentan ..keine Sozialleistungen vom Arbeitsamt, da ihr Vermögen
quote:
AlG II und 400-Euro-Job geht nicht parallel
quote:
Dann ist das anrechenbare Vermögen plötzlich zu hoch und liegt über dem Freibetrag und daher kein AlG II, waren vorher die Versicherungen nicht da ?
quote:
Hängt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis wirklich von Sprachkenntnissen ab ?
quote:
Wenn die Mutter seit 2006 arbeitslos ist, warum haben sich die Töchter seitdem nicht bemüht, ihr mehr Sprachkenntnisse für den dt. Arbeitsmarkt beizubringen ?
quote:
Warum haben sich nicht auch die Eltern mit den Kindern einbürgern lassen, als sie noch arbeiteten ?
quote:
Wurde bereits Grundsicherung für den Vater beantragt ?
quote:
Altersrente gibt es für die Mutter erst ab 67 Jahren. Sie kann dazuverdienen.
Wenn die Mutter knapp 20 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, werden sicherlich 500 Euro und mehr an Altersrente herauskommen.
quote:
Wenn beide Eltern als Altersrentner zusammen wenig zur Verfügung haben, haben sie auch dann Anspruch auf Grundsicherung.
quote:
Was wäre so schlimm daran, wenn die Mutter allein ins Heimatland zurück müsste ?
quote:
Mir kommt es ein wenig so vor, dass die Mutter jahrzehntelang sich in irgendwelchen niederen Jobs mit wenig Gehalt abgequält hat, sich zusätzlich für die Familie aufgeopfert hat ,
quote:Da kommt sie schnell wieder rein wenn in die Heimat geht :-(
einmal ihre eigene Muttersprache beherrscht,
quote:Was für nen Status hat denn der Vater, dem müsste es doch genauso ergehen ?? Nein, er hat die Niederlassungserlaubnis bekommen, weil er sein ausreichend ist.
quote:Vergessen würde ich das nicht bezeichnen. Ich habe (mit 14 Jahren, wo einigermaßen deutsch konnte) immer wieder versucht mit meiner Mutter die unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Ablehnung wurde durch ihre mangelnden Deutschkenntnisse begründet. Aber wie ich schon anfangs erwähnte, hatte meine Mutter derzeit gearbeitet und wirklich keine Zeit für Sprachkurse gehabt (und es ist auch verständlich, wenn man täglich lange arbeitet und nur einmal die Woche fei hat). Es ist nicht so, dass wir es gar nicht versucht hätten. In den Schulferien bin ich zu ihr gefahren und habe versucht ihr was beizubringen (ich habe sie ansonsten auch immer nur einmal die Woche gesehen, da ihr Arbeitsort nicht in der Nähe von unserer damaligen Wohnung war). Aber das Ganze hat nicht wirklich gut funktioniert. Es hat ewig gebraucht bis sie das Alphabet gelernt hat, und ich habe ihr auch ein paar einfache Sätze im täglichen Leben beigebracht (z.B. Wie geht es Ihnen, Wie ist Ihr Name, Woher kommen Sie, … Und die jeweiligen Namen dazu), das hat sie auch auswendig gelernt und damit versucht die Behörden (bei Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis) zu überzeugen, aber es war leider kein Erfolg. Und da sah meine Mutter nicht mehr viel Hoffnung und hat gemeint, dass sie es sein lässt und einfach so weitermacht wie bisher. Und meine Einbürgerung habe ich erst mit 18 Jahren beantragt.
Warum haben Sie sich in die bürokratische Mühlen der Einbürgerung begeben, haben aber dabei Ihre Eltern vergessen ?
Warum hat sich keiner 20 Jahre lang um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gekümmert ?
quote:-> Finanziert wurde das Auslandstudium, durch gespartes Geld (Nebenjobs neben meiner Schulzeit und Ferienjobs in den Ferien) und Auslandsbafög.Ok, ich werde schauen, dass Deutschkurse bekommt und dann schauen einfach mal weiter.
Wenn das Geld für ein Auslandsstudium bzw. auswärtiges Studium reicht, dann kann es nicht so schlimm um die Finanzen stehen.
Online Rechtsberatung Ausländerrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
| Antwort schreiben |
So einfach geht das!