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den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter

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den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter

Hallo,
ich habe ein folgendes Problem: Meine Mutter lebt schon seit 20 Jahren in Deutschland und hatte bisher immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen (2 Jahre).
Bis 2006 war sie berufstätig, wurde aber Mai 2006 arbeitslos und beanspruchte zunächst ALG I, dann ALG II bis Nov 2009. Zwischendurch hatte sie immer mal wieder für ein paar Monate auf 400 Euro Basis gearbeitet, hatte aber weiterhin ALG II bezogen.
Da die Frist der Aufenthaltserlaubnis jetzt bald abläuft, war ich letztens mit ihr beim Ausländeramt um ihn nochmals zu verlängern. Der Beamte meinte aber, dass es sehr kritisch aussehe: dass es diesmal mit der Verlängerung noch klappen würde, aber für das nächste Mal (also in 2 Jahren) wird nicht garantiert, da sie keinen „gesicherten Lebensunterhalt" hat (keine Einkünfte) und somit auf staatliche Hilfe (sprich ALG II) angewiesen ist. Er hat auch gesagt, dass ihre Kinder (also meine Schwester und ich) zwar die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber wir wären schon volljährig und können somit ihren Aufenthalt auch nicht sichern.
Momentan bekommt meine Mutter keine Sozialleistungen vom Arbeitsamt, da ihr Vermögen (Kapitalversicherung/Lebensversicherung) leicht über den Freibetrag liegt. Ursprünglich war geplant, dass wir es wieder beantragen, aber nach der Nachricht vom Ausländeramt trauen wir uns nicht das zu tun.
Noch dazu ist mein Vater pflegebedürftig, er hatte vor 3 Jahren einen Schlaganfall und ist auf die Hilfe meiner Mutter angewiesen.
Da meine Mutter kein ausreichendes Deutsch spricht, gelang es ihr nie den „unbefristeten Aufenthaltserlaubnis" zu bekommen. Manche von euch würden sich bestimmt fragen oder sich auch darüber ärgern, wie man 20 Jahre in Deutschland leben kann ohne die Sprache zu sprechen. Meine Mutter ist an sich keine gebildete Person, in ihrer Heimat war sie grad mal insgesamt 2 Jahre in der Grundschule und als sie nach Deutschland kam hatte sie bis 2006, 6 Arbeitstage die Woche gehabt, am Tag mindestens 12h, sprich sie hatte ein Tag in der Woche frei. Und nun ist mein Vater pflegebedürftig und sie muss nicht nur auf ihn, sondern auch ab und zu auf ihren 5 Enkeln aufpassen.
Nun ist sie 62 Jahre alt und die Wahrscheinlichkeit, dass einen Job bekommt, ist nicht sehr hoch. Vor allem kann sie nicht da arbeiten wo die deutsche Sprache erforderlich ist.
Es wäre echt super, wenn mir jemand Ratschläge geben könnte, welche Möglichkeiten sie hat… was wir tun könnten…Und ich meine, wie lange müsste sie arbeiten? Bis zur Rente.. und dann? Sie bekommt nicht viel Rente, das würde dann auch heißen, dass ihr Unterhalt nicht gesichert sei. Wann spricht man eigentlich von einem „gesicherten Lebensunterhalt"? Würde da ein 400-Euro-Job auch ausreichen?
Ein weiteres Problem ist auch, dass mein Vater Wohngeld bezieht, weil seine „Rente wegen voller Erwerbsminderung" nicht wirklich viel ist. Um das Problem mit meiner Mutter zu verknüpfen – da sie zur Zeit ja keine ALG II bekommt, bekommt sie mit meinem Vater gemeinsam Wohngeld. Würde das Wohngeld (sowie das ALG II) in dem Fall ihr Aufenthaltserlaubnis gefährden?? Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten!


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von amy85 am 14.03.2010 00:16
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter
quote:
dann ALG II bis Nov 2009

quote:
Momentan ..keine Sozialleistungen vom Arbeitsamt, da ihr Vermögen

Ja was denn nun. So wie das klingt lebt sie seit 2007 von Sozialleistungen. ALG 1 gibt nur ein Jahr.

Sie soll Deutsch lernen und die Einbürgerung vorantreiben oder wird wohl zurück müssen. Bei den Sozuialleistungen im der BRD würde ich mir nen Privatlehrer beschaffen und nix anderes mehr machen.

Nofalls stellen die Kindern sie an, bis die Einbürgerung vorbei ist. Bei der Anzahl von Enkeln .......

K.

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von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 14.03.2010 11:23
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter
@ alpfrau

quote:
AlG II und 400-Euro-Job geht nicht parallel

-> Da muss ich mich entschuldigen: Mit „400-Euro-Job“, meinte ich eher, dass sie 200-300Euro im Monat verdient hat und das wurde auch dementsprechend vom Arbeitsamt abgezogen
quote:

Dann ist das anrechenbare Vermögen plötzlich zu hoch und liegt über dem Freibetrag und daher kein AlG II, waren vorher die Versicherungen nicht da ?


-> Doch, die Versicherungen waren vorher schon da, sie hat seit sie ALG II bezieht die monatlichen Beiträge nicht mehr leisten können und hat die Lebensversicherung auf Stundung beantragt. Auch wenn sie keine Beiträge zahlt, bekam sie jährlich eine Art Zinsen (was grad nicht wie sich das genau nennt) und das führte dazu, dass sie über den Freibetrag kam.
quote:

Hängt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis wirklich von Sprachkenntnissen ab ?

-> Ja, siehe Aufenthaltsgesetz Kapitel 2, § 9, Niederlassungserlaubnis in Absatz 2, Nr. 7
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/9.html

quote:
Wenn die Mutter seit 2006 arbeitslos ist, warum haben sich die Töchter seitdem nicht bemüht, ihr mehr Sprachkenntnisse für den dt. Arbeitsmarkt beizubringen ?


->Meine Schwester ist verheiratet und wohnt nicht mehr zu Hause. Ich war ein Jahr im Ausland und wohne seit ich wieder in Deutschland bin auch nicht mehr zu Hause wegen Studium.

quote:
Warum haben sich nicht auch die Eltern mit den Kindern einbürgern lassen, als sie noch arbeiteten ?


-> Geht das? Auf jedenfall wussten wir nicht so viel über unsere Möglichkeiten und haben eigentlich nur immer wieder versucht den Niederlassungsantrag zu stellen.

quote:
Wurde bereits Grundsicherung für den Vater beantragt ?

-> Ja, aber er erhielt eine Ablehnung und hat nur Anspruch auf Wohngeld.


quote:
Altersrente gibt es für die Mutter erst ab 67 Jahren. Sie kann dazuverdienen.
Wenn die Mutter knapp 20 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, werden sicherlich 500 Euro und mehr an Altersrente herauskommen.


-> Nein, sie würde nicht so viel Rente bekommen. Da ihre Chefs damals nicht so viel Steuern zahlen wollten. Und meine Mutter hatte auch nicht viel Ahnung gehabt, auf was sie sich einließ.

quote:
Wenn beide Eltern als Altersrentner zusammen wenig zur Verfügung haben, haben sie auch dann Anspruch auf Grundsicherung.


->Grundsicherung ist doch eine Art Sozialleistung-> wird der Aufenthalt dadurch nicht auch gefährdet?


quote:
Was wäre so schlimm daran, wenn die Mutter allein ins Heimatland zurück müsste ?

-> Sie hat nur uns und sie möchte auf keinen Fall zurück. Und wir möchten auch nicht das auch nicht!!
quote:
Mir kommt es ein wenig so vor, dass die Mutter jahrzehntelang sich in irgendwelchen niederen Jobs mit wenig Gehalt abgequält hat, sich zusätzlich für die Familie aufgeopfert hat ,

-> Es mag vielleicht so klingen, aber bei uns in der Familie opfert sich jeder für jeden. Die eine mehr, der andere weniger. Sie hat vor allem wegen mir gekämpft. Ich war damals noch 4 Jahre alt als wir noch Dt kamen und meine Geschwister (Bruder und Schwester) schon fast 20. Sie wollte mich, dass ich mich auch gut bilde, damit ich dadurch meine Familie besser helfen kann, was die deutsche Bürokratie angeht und einen besseren Lebensstandard erreiche als sie.


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von amy85 am 14.03.2010 15:52
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter
@mustermann2000

Danke für Ihren Kommentar.

Es ist leider leichter gesagt als getan. Für sie ist es nicht so einfach Deutsch zu lernen, da sie nicht einmal ihre eigene Muttersprache beherrscht, da sie wie gesagt insgesamt nur 2 Jahre in der Grundschule war und dann anschließend gleich mit der Arbeit anfing.
Privatlehrer? Können wir uns nicht leisten. Mein Bruder befindet sich derzeit in der Wohlverhaltensphase (Privatinsolvenz), meine Schwester ist Hausfrau und ist auf ihren Mann angewiesen und ich bin Studentin. Wir alle drei versuchen sie schon so finanziell zu unterstützen, damit sie so über die Runden kommt, da selbst das ALG II nicht ausreichend ist (vor ihrer Kündigung der Lebensvers.).


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von amy85 am 14.03.2010 16:04
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter
quote:
einmal ihre eigene Muttersprache beherrscht,

Da kommt sie schnell wieder rein wenn in die Heimat geht :-(
Was für nen Status hat denn der Vater, dem müsste es doch genauso ergehen ??

K.

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von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 14.03.2010 16:12
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter
quote:

Was für nen Status hat denn der Vater, dem müsste es doch genauso ergehen ??

Nein, er hat die Niederlassungserlaubnis bekommen, weil er sein ausreichend ist.

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von amy85 am 14.03.2010 16:17
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter
...weil sein Deutsch ausreichend ist.

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von amy85 am 14.03.2010 16:18
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>den Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter
quote:
Warum haben Sie sich in die bürokratische Mühlen der Einbürgerung begeben, haben aber dabei Ihre Eltern vergessen ?
Warum hat sich keiner 20 Jahre lang um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gekümmert ?

Vergessen würde ich das nicht bezeichnen. Ich habe (mit 14 Jahren, wo einigermaßen deutsch konnte) immer wieder versucht mit meiner Mutter die unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Ablehnung wurde durch ihre mangelnden Deutschkenntnisse begründet. Aber wie ich schon anfangs erwähnte, hatte meine Mutter derzeit gearbeitet und wirklich keine Zeit für Sprachkurse gehabt (und es ist auch verständlich, wenn man täglich lange arbeitet und nur einmal die Woche fei hat). Es ist nicht so, dass wir es gar nicht versucht hätten. In den Schulferien bin ich zu ihr gefahren und habe versucht ihr was beizubringen (ich habe sie ansonsten auch immer nur einmal die Woche gesehen, da ihr Arbeitsort nicht in der Nähe von unserer damaligen Wohnung war). Aber das Ganze hat nicht wirklich gut funktioniert. Es hat ewig gebraucht bis sie das Alphabet gelernt hat, und ich habe ihr auch ein paar einfache Sätze im täglichen Leben beigebracht (z.B. Wie geht es Ihnen, Wie ist Ihr Name, Woher kommen Sie, … Und die jeweiligen Namen dazu), das hat sie auch auswendig gelernt und damit versucht die Behörden (bei Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis) zu überzeugen, aber es war leider kein Erfolg. Und da sah meine Mutter nicht mehr viel Hoffnung und hat gemeint, dass sie es sein lässt und einfach so weitermacht wie bisher.

Und meine Einbürgerung habe ich erst mit 18 Jahren beantragt.


quote:
Wenn das Geld für ein Auslandsstudium bzw. auswärtiges Studium reicht, dann kann es nicht so schlimm um die Finanzen stehen.

-> Finanziert wurde das Auslandstudium, durch gespartes Geld (Nebenjobs neben meiner Schulzeit und Ferienjobs in den Ferien) und Auslandsbafög.

Ok, ich werde schauen, dass Deutschkurse bekommt und dann schauen einfach mal weiter.
Vielen Dank nochmals für Ihre guten Ratschläge
!


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von amy85 am 15.03.2010 09:27
Status: Frischling (7 Beiträge)
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