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defektes Waschbecken

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defektes Waschbecken

Ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vertreter des Vermieters eine Schaden am Waschbecken festgestellt (nmeiner Freundin ist da mal ein Parfümfläschchen rein gefallen) Nun hat der Vermieter das Waschbecken austauschen lassen und stellt mir das Waschbecken, Zubehör, Demontage, Entsorgung und Montage des WB in Rechnung. Das WB war zum Zeitpunkt meines Auszuges 7 Jahre alt. Ich bin gerne Bereit dieMaterialkosten des WB zu übernehmen, aber alles andere???

Danke für Eure Hilfe


von psywar am 21.12.2004 12:07
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>defektes Waschbecken
Da sind andere fitter als ich aber ich denke, wenn die ganzen Kosten berechtigt sind, dann tritt hier die Haftpflichtversicherung deiner Freundin ein.

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

Reklamationen direkt an fantasmita@gmx.net
"


von sabi70 am 21.12.2004 12:59
Status: Philosoph (676 Beiträge)
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>defektes Waschbecken
Das Problem ist nur, der Defekt liegt schon einige Monate zurück, ich hatte es damels nicht gemeldet. Aus der Wohnung bin ich Anfang Oktober ausgezogen. Jetzt noch dei Haftpflichtversicherung meiner Freundin einzuschalten, halte ich für aussichtslos. Meine eigene Haftpflichtversicherung zahlt nicht, da hab ich schon nachgefragt.



von psywar am 21.12.2004 13:09
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>defektes Waschbecken
Du musst ihm ja auch nicht einen neuen bezahlen, sondern lediglich den Zeitwert.
Ich denke ein Waschbecken ist nach ca. 15 Jahren "abgenützt", so dass Du ihm lediglich 50% des Materialwertes erstatten musst.

Für die Installationskosten musst Du allerdings schon aufkommen.

Hafpflichtversicherungen zahlen nur bei fahrlässigkeit und auch nur dann wenn Du das ganze innerhalbe einer bestimmten Frist meldest.

Aber wann hast Du nochmal gesagt dass das Fläschen runtergefallen war ? Beim Auszug ? Ich lese mal lieber nochmal nach bevor ich weiterschreibe.

aha - also doch vor Monaten. Ich hatte schon die Befürchtung ich würde dich zum Versicherungsbetrug anstiften.

-- Editiert von meharis am 21.12.2004 13:51:00


von meharis am 21.12.2004 13:49
Status: Philosoph (532 Beiträge)
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>defektes Waschbecken
Super Danke für die Tipp's


von psywar am 21.12.2004 15:02
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>defektes Waschbecken
Hallo,

nachdem mein Waschbecken einen Sprung davon getragen hatte (seitdem gibt es Creme nicht mehr im Glastigel), hat meine Hausratversicherung ein neues Waschbecken inkl. Anbringung bezahlt.

Ich konnte den Handwerker selber beauftragen und die Rechnung hinterher einreichen - wurde komplett bezahlt.

Gruß
schnute


von Schnute am 21.12.2004 18:27
Status: Junior (81 Beiträge)
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>defektes Waschbecken-Installationskosten
Hallo,

ich habe das gleiche Problem, deshalb meine Frage.

quote:

Du musst ihm ja auch nicht einen neuen bezahlen, sondern lediglich den Zeitwert.
Ich denke ein Waschbecken ist nach ca. 15 Jahren "abgenützt", so dass Du ihm lediglich 50% des Materialwertes erstatten musst.Für die Installationskosten musst Du allerdings schon aufkommen.

Aber wenn das Waschbecken abgenützt ist, muss der Vermieter neu installieren (wenn der Mieter auszieht und die Wohnung für den neuen Mieter frei ist).

Oder nicht? Also dem Mieter noch Installationskosten aufbrummen?

Viele Grüße

H.

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"Hildegard"


von Hildegad am 12.02.2012 12:40
Status: Senior (116 Beiträge)
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