>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
von olaf1223 am 01.04.2010 11:51
Ich weiß nicht, warum du hier etwas anders machen willst, als ich es empfohlen habe.
1. Handelt es sich um einen ganz anderen Fall. Es wurde ein leerer Karton verkauft und es wurde vorgespiegelt, es wäre ein Handy.
Hier im Fall handelt es sich zumindest um eine Schlechtlieferung, aus diesem Dummy ist auch kein iphone zu machen. Es geht weiterhin auch um Arglist. Keinesfalls ist diese Auktion nach § 119 anzufechten, hier steht der Käufer bedeutend besser da.
2.
quote:
2.
Sie können den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen, da der Verkäufer diesen nach Anfechtung ohne rechtlichen Grund erlangt hat, §§ 812 ff. BGB.
Sie müssen im Gegenzug die Verpackung zurücksenden.
Diese Passage in der Antwort des Anwalts ist nicht korrekt. Sie bedeutet, dass der Verkäufer vorzuleisten hat, erst dann soll der Käufer die Sache zurückschicken.
Das Gesetz sagt aber Zug um Zug, keiner muss vorleisten. Aus diesem Grund wird der Mahnbescheid in Leere laufen, Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist, dass die Forderung nicht von einer Gegenleistung abhängig ist.
Das ist hier nicht der Fall, die Forderung ist von einer Gegenleistung abhängig (Rückgewähr des iPhones). Kommt es im Anschluss an den Mahnbescheid zu einem Verfahren, ist die Nummer ruck, zuck gegessen.
3. Wäre ein Mahnbescheid möglich, würde das Gericht automatisch die Kosten für diesen der Forderung hinzurechnen.
4. Ist nicht das örtliche Amtsgericht zuständig, sondern das zentrale im automatisierten Verfahren, abhängig vom Bundesland, in NRW z. B. Hamm.
oder online
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3074689-1243446664458&Command=start
Oder nach guter Sitte im Schreibwarenhandel ein entsprechendes Formular kaufen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken.
http://www.gerichtliches-mahnverfahren.com/
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-- Editiert am 01.04.2010 12:31
von bogus1 am 01.04.2010 12:26
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