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defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !

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defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !

Hallo,

ich hatte Anfang März ein defektes Iphone bei ebay ersteigert. Das Display sollte laut Artikelbeschreibung gebrochen sein.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&;item=200444227479&ssPageName=STRK:MEWNX:IT


Da Paypal leider nicht möglich war habe ich per Nachnahme bezahlt. Ich habe vorsichtshalber bei der Post vor den Augen der Postbeamtinnen das Paket geöffnet. Es war ein Iphone im Paket und ich bin nach Hause gefahren.

Als ich mir das Handy zu Hause genauer anschaute, war mein erster eindruck das es irgendwie billig verarbeitet ist ( hatte vorher noch kein iphone in der Hand gehabt). Das gebrochene Display konnte ich einfach so mit dem Fingernagel heraus heben. Somit konnte ich direkt ins Handy schauen und sah...

... NICHTS!

lediglich ein Metallgewicht war in der Hülle.

Es ist also ein Dummy oder ein Abzock Handy von einem fern östlichen Flohmarkt.

Als ich den Käufer dies mitteilte antwortete er nur: " Ich habe doch gesagt das ich das als Defekt verkaufe und es gibt kein Umtausch! "

Und in folgenden Nachrichten schreibt er das er ja kein Fachmann, und so einen Mist.


Da ich so etwas bisher noch nicht mitgemacht habe, wollte ich mir ganz gerne Klugen Rat einholen, bevor ich eventuell noch mehr Geld für Anwälte und so, verliere.

Besteht überhaupt eine Chnace mein 241€ wieder zu bekommen?

Ich habe von dem Käufer folgende Daten:

Name ( Nachnahme Korrekt, Vornahme war falsch, habe aber den richtigen heraus bekommen)
Anschrift (eventuell nicht Korrekt oder veraltet)
Wohnort (eventuell nicht Korrekt oder veraltet)
Bankverbindung (100% Korrekt)


freundliche Grüsse.

tweeek

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von tweeek am 01.04.2010 00:29
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
Ob der Verkäufer Fachmann ist oder nicht, er wusste ja nun, dass seine Angaben, dass er nicht wisse was damit los sei und reparabel oder nicht, nicht stimmen, sondern er lediglich eine leere Hülle verkaufte.

Letzendlich bleibt nun mal nicht viel mehr, als mit weiteren Schritten zu drohen, ggf. Strafanzeige zu erstatten und wenn das alles nichts bringt, eben weitere Schritte einleiten, auch wenn diese evtl. Geld kosten.

Sollte es sich nicht um ein Schrott-Iphone handeln, sondern ein Plagiat von welcher Qualität auch immer, wäre das dazu noch ein Markenrechtsverstoss des Verkäufers und auch das wohl ein Betrug.

-- Editiert am 01.04.2010 01:29


von seba79 am 01.04.2010 01:28
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
Weitere Drohungen haben leider nichts gebracht.

Seine letzte Nachricht, also seine letzte Antwort, an mich war folgende:" Ich kann mir keine Schuld zusprechen, alles steht in meiner Artikelbeschreibung. So leid es mir tut, da kann ich Ihnen nicht entgegenkommen, einfach beim nächsten mal besser lessen ! "

Ich werde jetzt eine Strafanzeige gegen ihn erstatten. Wenn das aber nichts bringen sollte was für Möglichkeiten habe ich dann noch? Am liebsten würde ich wollen das es vor Gericht geht.

Kann ich Ihn eigentlich wegen Plagiathandel bei Apple melden? Oder könnte es dann eventuell Ärger für mich geben, wenn es doch nur ein Dummy war und kein Plagiat aus fern Ost?

freundliche Grüsse.

tweeek

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von tweeek am 01.04.2010 10:50
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
--- editiert vom Admin


von guest-12323.06.2010 10:27:41 am 01.04.2010 11:28
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
Es ist doch schon soweit alles gesagt.

Strafanzeige erstatten. Die ganze Auktion strotzt ja nur vor Arglist. Der wusste ganz genau, dass er da kein iPhone verkauft. Es war ein iPhone vereinbart, das zwar defekt ist, aber keine Attrappe.

Gleichzeitig vom Kaufvertrag zurücktreten.

Also: Einwurfeinschreiben --> wichtig aus Beweisgründen, vom Kaufvertrag zurücktreten, Frist setzen --> 10 Tage nach Datum bestimmt --> Kaufpreis einfordern Zug um Zug gegen Rückgabe des Handys.

Das ist wichtig. Aufgrund des Rücktritts kommt es zu einem Rückgewährschuldverhältnis, die gegenseitigen Leistungen sind zurückzugewähren und zwar Zug um Zug.

Indem du ihm deine Leistung anbietest, der Leistungsort beim Rückgewährschuldverhältnis ist der Ort, wo sich die Ware vertragsgemäß befindet, bei dir, hast du erst einmal alles getan. Zahlt der nicht, nimmst du dir einen Anwalt. Da dein krummer Vertragspartner in Verzug ist, hätte er bei Obsiegen auch die Kosten für den Anwalt zu erstatten.

Das einzige Risiko wird sein, dass der nicht zahlen kann, vielleicht geht aber auch alles ganz schnell, wenn der Brief vom Anwalt kommt oder die Vorladung durch die Polizei.

Das mit apple würde ich mir sparen, darauf kommt es gar nicht an.

-- Editiert am 01.04.2010 11:49


von bogus1 am 01.04.2010 11:45
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
Bitte analog anwenden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/leeren-Karton-bei-eBay-gekauft-__f69673.html

Kaufvertrag wegen Irrtums gemäß § 123 BGB anfechten und für ungültig erklären. (arglistige Täuschung)
Kaufpreis unter konkreter Fristsetzung zurückfordern. (Einschreiben!). Falls ohne Reaktion, beim örtlichen Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) Mahnbescheid aufgeben.
Die Kosten des gerichtlichen Mahnbescheids (23 €) der Forderung hinzurechnen.
Widerspricht der VK dem Mahnbescheid, muss er anschließend in einem Zivilverfahren seine Forderung unter Beweis stellen. Erfolgsaussicht für ihn = 0.

Bitte Zivil- und Strafrecht auseinanderhalten.
Ich würde aber trotzdem Strafanzeige wegen Betrugs stellen und dies dem VK so mitteilen. Bewirkt in vielen Fällen einen Denkprozeß.

Künftig bei hochpreisigen Technikartikeln von privat bei eBay äußerste Vorsicht walten lassen.


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von olaf1223 am 01.04.2010 11:51
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
--- editiert vom Admin


von guest-12323.06.2010 10:27:41 am 01.04.2010 12:04
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
"Defekt" heißt ja nicht "Dummy". Allerdings schuldet der VK folglich "nur" ein iPhone mit defektem Display, das wird er vermutlich für weniger Geld irgendwo besorgen können - aber eben auch müssen. Mit "ich bin kein Fachmann" kann er sich da nicht herausreden.

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von VivaColonia am 01.04.2010 12:05
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
von olaf1223 am 01.04.2010 11:51

Ich weiß nicht, warum du hier etwas anders machen willst, als ich es empfohlen habe.

1. Handelt es sich um einen ganz anderen Fall. Es wurde ein leerer Karton verkauft und es wurde vorgespiegelt, es wäre ein Handy.

Hier im Fall handelt es sich zumindest um eine Schlechtlieferung, aus diesem Dummy ist auch kein iphone zu machen. Es geht weiterhin auch um Arglist. Keinesfalls ist diese Auktion nach § 119 anzufechten, hier steht der Käufer bedeutend besser da.

2.
quote:
2.
Sie können den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen, da der Verkäufer diesen nach Anfechtung ohne rechtlichen Grund erlangt hat, §§ 812 ff. BGB.
Sie müssen im Gegenzug die Verpackung zurücksenden.


Diese Passage in der Antwort des Anwalts ist nicht korrekt. Sie bedeutet, dass der Verkäufer vorzuleisten hat, erst dann soll der Käufer die Sache zurückschicken.

Das Gesetz sagt aber Zug um Zug, keiner muss vorleisten. Aus diesem Grund wird der Mahnbescheid in Leere laufen, Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist, dass die Forderung nicht von einer Gegenleistung abhängig ist.

Das ist hier nicht der Fall, die Forderung ist von einer Gegenleistung abhängig (Rückgewähr des iPhones). Kommt es im Anschluss an den Mahnbescheid zu einem Verfahren, ist die Nummer ruck, zuck gegessen.

3. Wäre ein Mahnbescheid möglich, würde das Gericht automatisch die Kosten für diesen der Forderung hinzurechnen.

4. Ist nicht das örtliche Amtsgericht zuständig, sondern das zentrale im automatisierten Verfahren, abhängig vom Bundesland, in NRW z. B. Hamm.

oder online

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3074689-1243446664458&Command=start

Oder nach guter Sitte im Schreibwarenhandel ein entsprechendes Formular kaufen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken.

http://www.gerichtliches-mahnverfahren.com/


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-- Editiert am 01.04.2010 12:31


von bogus1 am 01.04.2010 12:26
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
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von guest-12323.06.2010 10:27:41 am 01.04.2010 12:40
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>defektes Iphone ersteigert -> Dummy erhalten !
quote:
"Defekt" heißt ja nicht "Dummy". Allerdings schuldet der VK folglich "nur" ein iPhone mit defektem Display, das wird er vermutlich für weniger Geld irgendwo besorgen können - aber eben auch müssen. Mit "ich bin kein Fachmann" kann er sich da nicht herausreden.


Der Verkäufer kann nichts "besorgen". Deshalb braucht man hier auch keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen, es geht nur um dieses eine iPhone, eine Stückschuld.

Eine Nacherfüllung ist unmöglich --> Folge --> Rücktritt, Schadensersatz.


AG Kehl, Urteil vom 16.09.2003, 4 C 290/03

"** N 3310 Display Defekt!?** Beschreibung Wie Sie auf dem Bild gut erkennen, ist das Display zum Teil ausgelaufen. Das Handy lässt sich einschalten, Display-Beleuchtung geht an und der Tastenton ist zu hören. Da ich aber weitere Defekte nicht ausschließen kann, weil man ja auf dem Display nichts sieht, versteigere ich es als defekt ohne Garantie und unter Ausschluss einer Rücknahme. Mit Ihrem Gebot akzeptieren Sie meine Versteigerungsrichtlinien. Wird mit Akku ohne Ladegerät versteigert. Versandkosten als versichertes Paket der Post 8 € pauschal. Keine Nachnahme. Nur Vorkasse."

Der Kläger beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger € 49,50 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des vom Beklagten gekauften Handy N. 3310 (mit defektem Display) sowie weitere € 10,00 zu bezahlen.

b) Der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung des Kaufpreises sowie auf Ersatz der Versandkosten ist auch gemäß §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1 Satz 1, 323, 346 BGB bzw. §§ 437 Nr. 3, 284 BGB begründet, da das angebotene Gerät mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz BGB ist. Der Kläger durfte aufgrund der Beschreibung des Beklagten davon ausgehen, dass er ein Handy aus erster Hand erwerben würde, was unstreitig nicht der Fall war. Der Gewährleistungsausschluss ("ohne Garantie") ist gemäß § 444 BGB unwirksam, da der Beklagte die Tatsache, dass das Gerät bereits einen Vorbesitzer hatte, arglistig verschwiegen hat.

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von bogus1 am 01.04.2010 13:57
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