defekte Ware erhalten - was nun?

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defekte Ware erhalten - was nun?

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: ich habe am 16.11. über Ebay von einem privaten Nutzer eine Kaffeemaschine ersteigert. Folgende Aussage wurde vom Verkäufer getroffen: Maschine wurde 5 - 6 Mal gebraucht - absolut neuwertig. Gezahlt wurde per Überweisung. Gestern wurde das DHL Paket geliefert. Habe die Maschine gleich aus der Originalverpackung genommen (äußerlich einwandfrei - kein Schaden erkennbar) und dabei kam schon ein Hebel entgegengefallen. Schließlich ist dieser Hebel für die Maschinenbedienung letztendlich "lebenswichtig", da sich damit die Kalt- bzw. Heißwasserregelung machen lässt. Die Maschine ist defekt und gar nicht nutzbar. Dies hatte ich dem Verkäufer geschrieben. Dieser antwortet mit dem Vorschlag: ich soll bei Krups reklamieren, da er mir beim Versand ja auch die vorhandene Originalrechnung beigefügt hat. Was hab ich denn für rechtliche Möglichkeiten? Meiner Meinung nach wird Krups diesen Mangel nicht als Garantiefall einstufen, da meines Erachtens dieser Hebel (Metall) mit erheblicher Gewalt abgerissen wurde. Der Verkäufer behauptet natürlich, dass die Maschine zu 100% in Ordnung war als er sie zum Versand gebracht hat. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.



von danisahne5 am 20.11.2008 15:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>defekte Ware erhalten - was nun?
> 5 - 6 Mal gebraucht - absolut neuwertig.

Das ist keine bloße Anpreisung sondern eine Beschaffenheitsbestimmung, an die sich der Verkäufer festhalten lassen muss, das hilft auch kein evtl. Gewährleistungsausschluss.

Will das alles nicht wiederholen, hatten verschiedene Threads in den letzten Tagen hier. Einfach mal bitte lesen:

http://www.123recht.net/ebay-Kauf-Objektiv__f131967.html

> Dieser antwortet mit dem Vorschlag: ich soll bei Krups reklamieren, da er mir beim Versand ja auch die vorhandene Originalrechnung beigefügt hat.

Das soll er lieber selbst machen, zumal weitere Portokosten entstünden, die eigentlich der Verkäufer zu tragen hat.

Für einen Transportschaden gibt es an sich keinen Anhaltspunkt und im übrigen hätte der Verkäufer dann nicht angemessen verpackt, wenn das Paket äußerlich nicht beschädigt war.

Ergo: Per Einschreiben Rückschein vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, angemessene Frist setzen (10-12) Tage mit Datumsangabe. Vorher vielleicht noch eine Email im Guten, auf die Rechtslage hinweisen, Reaktion abwarten.

Es ist nicht gesagt, dass die Reparaturansprüche vom Hersteller abgelehnt werden, aber es ist Sache des Verkäufers, sich darum zu kümmern. Das macht er am besten da, wo er selbst die Maschine gekauft hat.

Und nicht vergessen, sich das Porto für die Rücksendung vom Verkäufer ersetzen zu lassen, auch das ist seine Pflicht.

-- Editiert von bogus1 am 21.11.2008 13:52


von bogus1 am 21.11.2008 13:53
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