decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
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von Maralein am 04.03.2010 17:06
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
quote:
(nach absprache)
Was war denn der genaue Inhalt der Absprache ?
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von Trapper John am 04.03.2010 17:31
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
von JollyJumper am 04.03.2010 17:41
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
mein exfreund hat den mietvertrag eingepackt *lach* ich werd´s besorgen und sobald es geht abtippen, nicht das iohr denkt ich antworte nicht mehr!!! -----------------
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von Maralein am 05.03.2010 19:06
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
§18 Rückgabe der Mieträume1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. bei vorherigem Auszug hat der Mietr die Mieträume geräumt, in sauberem Zustand und mit allen Schlüsseln zurückzugeben. Die Mieträume sind in mangelfreiem Zustand unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Schönheitsreperaturen (§9) zurückzugeben. Dabei sind Löcher in Wänden, Decken und Holz handwerksgerecht zu schließen und bveschädigte Wandfließen zu ersetzen.Kommt der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, nach Abmahnung und Fristsetzung auf Kosten des Mieters die Mieträume zu öffnen, zu reinigen sowie neue Schlösser anbringen zu lassen.....2. Wird die Rückgabe der Wohnung durch den Mieter verzögert oder sind nach Rückgabe noch Schönheitsreperaturen notwendig, so ist der Mieter verpflichtet, die Miete bzw. Nutzungsentschädigung bis zur vollständigen Räumung bzw. Fertigstellung der Arbeiten an den Vermieter zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.§ 9 Instanthaltung der Mieträume und Schönheitsreperaturen s. auch Ergänzungen1. Der Vermieter hat die Wohnräume in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungeen getroffen sind.2 Die Durchführung der Schönheitsreperaturen obliegt dem Mieter. Diese umfassen insbesondere das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Pflegen der Fussböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen, des sonstigen Holzwerk sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen. Parkettböden sind versiegelt zu halten. Teppichböden zu reinigen.Im Allgemeinen (also bei normaler Abnutzung) sind die Schönheitsreperaturen, ab Vertragsbeginn gerechnet, in
a)Küche, Bad und WC alle 3 Jahre
b)Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer alle 5 jahre
c)den übrigen Räumen alle 7 Jahre
sach und fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.3. Besteht das Mietverhältnis länger als die in Ziffer 2 erwähnten Fristen und hat der Mieter keine Schönheitsreperaturen ausgeführt, obwohl er gemäß Ziffer 2 dazu verpflichtet gewesen wäre, so hat der Miter die Schönheitsreperaturen spätestens zum Ende des Mietverhältnisses auszuführen oder ausführen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn auch bei Mietende aufgrund besonderer Umstände (zB kurzfristige Nutzung) kein Renovierungsbedarf besteht.4. Endet das Mietverhältnis, bevo die in Ziffer 2 erwähnten Fristen - gerechnet ab Mietbeginn oder sonst ab dem Zeitpunkt der letztem vom Mieter selbst oder in seinem Auftrag ausgeführten Schönheitsreperaturen- ablaufen, so hat der Mieter die auf diese Mietzeit anteilig entfallenen Kosten der Schönheitsreperaturen zu tragen, es sei denn, er führt die Schönheitsreperaturen zum Ende der Mietzeit sach - und fachgerecht selbst aus oder lässt dies tun.
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von Maralein am 07.03.2010 20:37
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
weiter gehts :DDie Kostenbeteiligung des Mieters wird auf der Basis eines einzuholenden Kostenvoranschlages neines Fachunternehmens im allgemeinen wie folgt berechnet:für Räume gem- Ziffer 2a 2b 2cLänger als 1 Jahr 33% 20% 14%
Länger als 2 Jahre 66% 40% 29%
Länger als 3 Jahre 60% 43%
Länger als 4 Jahre 80% 57%
Länger als 5 Jahre 71%
Länger als 6 Jahre 86%Die voranstehenden Prozentangaben beziehen sich auf den Endbetrag des Enbtsprechenden Kostenvoranschlages einschl. MwSt. Dem Mieter bleibt im Einzelfall der Nachweis vorbehalten, dass (zB nicht dauerhaftem wohnens) kein oder nur teilweiser Renovierungsbedarf besteht. In diesem Fall entfällt die Kostenbeteiligung oder ermäßigt sich entsprechend.
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von Maralein am 07.03.2010 20:47
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
achso, und noch ne Frage hab ichdas is als zusatz ganz am ende im vertrag"dem Interesse des Mieters an einer längerfristigem Bindung des Mietverhältnisses wird durch den zeitlich begrenzten beiderseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigen Rechnung getragen.Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit als pauschale kostenabgeltung ohne Einzelnachweis 245€ für Weitervermietungsaufwand, wie zB Inseration, Abrechnung, Buchungen, Wohnungsabnahme, ect. Diese Regelung gilt für alle Fälle einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters aus wichtigem Grund sowie für die Fälle einer Vertragsbeendigung im gegenseitigem Einvernehmen (Mietaufhebungsvertrag) auch dann, wenn dieser Vertrag nur durch richterliche Gestaltung zustande kommt"
Heißt das der Vermieter behält 245€ ein, so oder so?-- Editiert am 07.03.2010 20:59
von Maralein am 07.03.2010 20:55
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen und die Abgeltungsklausel sind beide wirksam.quote:Was meinst Du mit "so oder so" ?Nach Ablauf der Frist, für die die ordentliche Kündigung ausgeschlossen wurde, könntet Ihr kostenfrei kündigen.
Heißt das der Vermieter behält 245€ ein, so oder so?
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von Trapper John am 07.03.2010 22:14
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
ohweh, d.h. alles streichen ect?viele nachbarn und ehem. nachbarn haben mir gesagt das man hier keine kaution zurückbekommt, da der vermieter immer iwas findet (tropfende nasen ect) um das geld zu behalten
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von Maralein am 08.03.2010 14:14
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
Wo nichts ist, kann auch nichts gefunden werden. -----------------
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von Trapper John am 08.03.2010 14:18
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>decke, türen, heizung ect streichen bei auszug?
na ich denke nicht das ich als laie das so gut hinbekomme wie ein fachmann (den ICH mir nicht leisten kann)-----------------
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von Maralein am 08.03.2010 19:08
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