darf der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern und uns zum Renovieren zwingen ?

2. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
darf der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern und uns zum Renovieren zwingen ?

Hallo ...Folgendes Problem besteht : Wir mußten am 30.06.17 aus unserer alten Wohnung raus. Da wir etliche Kilometer weg gezogen sind und keine Möglichkeit haben die Schlüssel persönlich beim Vermieter abzugeben ,haben wir unsere ehemalige Nachbarin und gute Freundin schriftlich damit beauftragt die Schlüssel beim Vermieter abzugeben gegen Quittung.....Der Vermieter verweigerte die Annahme und will das wir die Schlüssel persönlich zu ihm bringen ,zumal er von uns verlangt die Wohnung zu renovieren.....Die Wohnung wurde uns vor 6 Monaten in einem katastrophalem Zustand übergeben (Vermieter ist angefangen zu sanieren und alles liegt offen und es befinden sich überall Löcher )...Ausserdem läuft gegen den Vermieter eine Strafanzeige wegen Körperverletzung die wir gestellt haben ,uns wurde gesagt das wir wegen der Anzeige keinen persönlichen Kontakt zum Vermieter haben dürften......Jetzt droht uns der Vermieter mit seinem Anwalt wenn wir die Sachen die er von uns verlangt nicht erledigen......Fotos von der Wohnung und Zeugen in was für einen Zustand die Wohnung sich befindet haben wir ....Morgen wollen wir zu unserem Anwalt ,haben wir überhaupt eine Change gegen das Chaos anzukommen ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von MaBa0511):
Die Wohnung wurde uns vor 6 Monaten in einem katastrophalem Zustand übergeben (

Gibt es ein Übergabeprotokoll wo das dokumentiert?
Wurden Veränderungen vorgenommen?

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#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von MaBa0511):
..Morgen wollen wir zu unserem Anwalt ,haben wir überhaupt eine Change gegen das Chaos anzukommen ?


Wenn Ihr morgen zum Anwalt geht gibt Euch dieser rechtsverbindliche Auskunft. Zwingen kann Euch Euer VM zu nichts, auch nicht zu renovieren etc.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Nachbar wird bestätigen, dass der Vermieter sich geweigert hat die Schlüssel in Empfang zu nehmen, da wird diesbezüglich dann alles in trocknen Tüchern sein.

Alles andere wird der Anwalt regeln. Machen SIe sich einen Zettel und schreiben Sie ALLE Fragen auf, die Sie haben, und dann arbeiten Sie diese mit dem Anwalt ab. Wenn Sie etwas nicht verstehen was der Anwalt sagt, scheuen Sie sich nicht nachzufragen, oft ist die Juristenformulierung für Laien unverständlich, die meinen das nicht böse und können auch anders, hin und wieder vergessen die Juristen, dass Nichtjuristen verkapselte und verschachtelte Sätze nicht so gut verstehen ;-)

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zwingen kann Euch Euer VM zu nichts, auch nicht zu renovieren etc.

Stimmt, dann wird der Vermieter eben die eventuellen Schäden auf Kosten der Mieter beseitigen lassen.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Banane123):
Zwingen kann Euch Euer VM zu nichts, auch nicht zu renovieren etc.

Stimmt, dann wird der Vermieter eben die eventuellen Schäden auf Kosten der Mieter beseitigen lassen.

Wenn er beweisen kann, dass der Mieter diese innerhalb seiner Mietzeit durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache verursacht hat. Sollte dies hier
Zitat (von MaBa0511):
Die Wohnung wurde uns vor 6 Monaten in einem katastrophalem Zustand übergeben (Vermieter ist angefangen zu sanieren und alles liegt offen und es befinden sich überall Löcher ).
der Wahrheit entsprechen, wird ihm das nicht so leicht fallen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
..... Sollte dies hier
Zitat (von MaBa0511):
Die Wohnung wurde uns vor 6 Monaten in einem katastrophalem Zustand übergeben (Vermieter ist angefangen zu sanieren und alles liegt offen und es befinden sich überall Löcher ).
der Wahrheit entsprechen, wird ihm das nicht so leicht fallen.


Gut möglich, dass dies stimmt, könnte aber dann auch noch der Zusatz kommen,

"für die Renovierung wurden uns drei Nettomieten nachgelassen" ... man weiß halt nix, und ehrlich gefragt. Mit welcher Motivation zieht man sonst in so eine Bruchbude? Wie auch immer, da ja nun ein Anwalt eingeschaltet ist, würde ich abwarten wie dieser die Sache sieht und seinen Rat beherzigen.

-- Editiert von AltesHaus am 02.07.2017 13:25

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
der Wahrheit entsprechen, wird ihm das nicht so leicht fallen.

Ich zitiere mal aus dem anderen Tread:
Zitat:
,in der Küche mussten wir Steckdosen provisorisch legen ..

Solche Rückbauten kann der Vermieter verlangen, da es sich um Strom handelt wohl von einer Fachfirma.
Zitat:
,nun versucht er über uns die Schäden abzuwickeln weil wir Hunde haben und die haben angeblich alles kaputtgemacht und versifft

Da sind wieder die Probleme mit der Hundehaltung, auch für nachweisbare Beschädigungen wird der Mieter wohl aufkommen müssen.
Der Vermieter hat vom Mieter keine Kaution erhalten, also wird er auf jeden Fall wohl dem Geld hinter her springen müssen, und wieder ist das Thema Übergabeprotokoll ein Thema.
Zitat (von AltesHaus):
Wie auch immer, da ja nun ein Anwalt eingeschaltet ist, würde ich abwarten wie dieser die Sache sieht und seinen Rat beherzigen.

Stimmt, wir kennen nur die parteiische Schilderung vom TE,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Anwalt ist eingeschaltet ...Vermieter verweigerte Schlüsselübergabe erneut

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von MaBa0511):
Anwalt ist eingeschaltet ...Vermieter verweigerte Schlüsselübergabe erneut


ich weiß ja nicht was der Anwalt rät, aber ich würde die Schlüssel per Einwurf-Einschreiben zurückschicken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ich weiß ja nicht was der Anwalt rät, aber ich würde die Schlüssel per Einwurf-Einschreiben zurückschicken.

Na es steht noch aus dem anderen Tread im Raum ob die Kündigung des Mieters ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist überhaupt eine Gültigkeit hat, der Tread wurde ja geschlossen, und vom TE kamen auch da vorher keine Antworten mehr. Wir wissen nicht ob die Kündigung jetzt rechtswirksam ist oder nicht. Wieder mal ein Überraschungstread, wenn und ob hier die im Raum stehenden Fragen beantwortet werden.
Aber es gibt anscheinend einen Rechtsanwalt, kann sein auf PKH, welcher schon wissen sollte was er rät.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von MaBa0511):
Anwalt ist eingeschaltet ...Vermieter verweigerte Schlüsselübergabe erneut


ich weiß ja nicht was der Anwalt rät, aber ich würde die Schlüssel per Einwurf-Einschreiben zurückschicken.


Evtl. kann man die Schlüssel auch beim Anwalt hinterlegen und dem VM die Abholung mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Ob die Kündigung rechtskräftig ist oder war werden wir heute Nachmittag erfahren vom Anwalt ...ausgezogen sind wir ja ohnehin schon,nur die Gründe darin sind seltsam zumal es keine anderen Mieter im Haus gibt die sich über ganztägigen Hundelärm beschwert haben ,die Mieter sind alle arbeiten ....rausgefunden haben wir ,das dieses Kündigungsschreiben schon 2 unserer Vormieter mit genau den selben Gründen erhalten haben (ausser Name und Datum war es das selbe Schreiben ).....Der Vermieter rief gestern erneut an und fragte wo seine Schlüssel bleiben...die Schlüssel haben wir mit mehreren Zeugen und einem genauem Dokument in den Briefkasten des Herrn Vermieters eingeworfen ....Vermieter meinte nur das alles kaputt sei und keine Schlüssel da sind (war exakt eine gute Stunde nach Einwurf )...Der Mann tyranisiert uns bis aufs Blut ....Unsere ehemalige Nachbarin hat versucht dem Vermieter die Schlüssel mit der schriftlichen Vollmacht von uns zu übergeben sie kann bezeugen das er verweigert hat .....Die Schlüssel hätten zum Morgen des 01.07.2017 wieder im Besitz des Vermieters sein müssen ,aber er hat alles abgelehnt weil er drauf bestand das wir dies unbedingt persönlich machen müssen ...nach dem Theater mit der Anzeige und den ganzem anderem Kram der war haben wir keine Kraft mehr ,ich bin mitlerweile in psychologischer Betreuung wegen dem Mist ....

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