darf der Inhalt eines Testaments weitererzählt werden,

24. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
natilein
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)
darf der Inhalt eines Testaments weitererzählt werden,

von jemandem der selbst nicht Erbe ist,
beispielsweise an im Testament genannte "es steht drin, Du erbst den Kerzenständer"
beispielsweise an jemanden, der gerne etwas bekommen würde, was jemand anderm vermacht wurde , "es steht drin XY bekommt den Kerzenständer"
oder gar das ganze Testament (in kopie) an dritte weitergegeben werden?

Danke!

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

von jemandem der selbst nicht Erbe ist Na sicher. Sonst dürfte die Mutter ja z. B. dem Sohn nicht sagen "Du erbst den Kerzenständer, wenn ich mal nicht mehr bin" - sie ist ja keine Erbin. Ausnahme: Der damit befaßte Notar darf sowas natürlich nicht rumerzählen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich seh das auch so, dass die Schweigepflicht nur für den Notar und die Angestellten gilt.

Ich wüsste keine Rechtsgrundlage, die die Offenlegung von Testamenten verbietet.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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