cannabis übers handy?

15. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hubsl555
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
cannabis übers handy?

Hallo zusammen!

Ich habe zum ersten Mal "Stress" mit der Polizei und weiss jetzt nicht genau wie ich handeln soll. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Heute morgen stand die Polizei (oder Kripo?) vor der Haustüre meiner Eltern mit einem Hausdurchsuchungsbefehl.
Annahme laut dem Durchsuchungsbefehl war Besitz von geringen Mengen an Cannabis.
Grund dafür war, dass vor 4 Monaten eine Bekannte vom Studium mit Cannabis und anderen Drogen erwischt worden war.
Nach langer Auswertung ihres Handys, wurde festgestellt, dass anscheinend von meinem Handy ein einziges Mal eine SMS an sie gegegangen ist, in der ich sie frage, ob sie für 5 Euro Gras hätte.

Der Hausdurchsuchungsbefehl wurde durchgeführt und selbstverständlich absolut nichts gefunden. Die Polizei schrieb alles auf und verabschiedete sich. Muss dazu sagen, dass ich seid 6 Wochen in Dänemark meine Diplomarbeit schreibe, und deswegen bis Weihnachten auch nicht in Deutschland bin.
Die Polizei hat eine Telefonnummer dagelassen, wo ich mich gleich heute Nachmittag informiert habe.
Da meinten sie, dass der Verdacht auf Cannabis-Besitz besteht/bestand, da eben diese 1 SMS von mir vorliegt. Die Polizeibeamtin hat gesagt, es wird jetzt ein Brief (ist das ne Anklage? aber gegen was?) losgeschickt. Ich habe die Möglichkeit, entweder "in den nächsten Monaten" eine schriftliche Stellungnahme (privat oder besser mit Rechtsanwalt)abzugeben oder auch nicht. Zur Polizeidienststelle muss ich nicht kommen, da ich ja noch bis Ende des Jahres im Ausland bin.

Was heisst das jetzt für mich? Soll ich ne Stellungnahme machen? Bekomme ich als Student einen Rechtsanspruch (begleitschein oder wie das heisst)? Oder kann ich irgendeinen Rechtsanwalt (per Telefon) kontaktieren, ihm ein Schreiben aufsetzen lassen, und von dem ich dann (bei Fallenlassen der Anklage oder "Freispruch") von den Kosten freigesprochen werde. Man nervt mich das.
Die haben ja überhaupt nix, wo sie mich anklagen können. ausser einer lächerlichen SMS über 5 Euro, und sonst ÜBERHAUPT NIX. Hab mir auch sonst noch nix zu schulden kommen lassen (dann würde ich es ja verstehen, dass sie meinen ich konsumiere öfter oder was weiss ich).
Hoffe jemand kann mir helfen.

Grüße, Hubsl

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

ausser einer lächerlichen SMS über 5 Euro, und sonst ÜBERHAUPT NIX.

Evtl. haben sie auch noch die Aussage der Dealerin.

Aber wie auch immmer. Hier geht es um (versuchten) Erwerb einer nicht geringen Menge. Das Verfahren wird zu 99% gem. § 31a BtmG eingestellt werden.

Wenn Sie einen Anwalt nehmen wollen, müssen Sie den allerdings selbst bezahlen, wenn das Verfahren vor Anklageerhebung eingestellt wird (was wie geagt sehr wahrscheinlich ist)

Der Breif von dem der Polzist sprach ist ein Anhörungsbogen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Hubsl555
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

---- Aber wie auch immmer. Hier geht es um (versuchten) Erwerb einer nicht geringen Menge.----

Ein (versuchter) Erwerb von Cannabis im Wert von 5 Euro ist aber zu hundert Prozent eine "geringe Menge" oder? (denke mal das war ein tippfehler)

Wird die Anklageerhebung auch normalerweise eingestellt, wenn ich nicht antworte?
Denn privat will ich nicht antworten, da man ja ohne Anwalt sowieso nur was Falsches sagt.

Aber selbst wenn das Mädel eine Aussage gemacht hat, dass ich angefragt habe, es liegen ja keine Beweise oder sonstiges vor. oder reicht eine Aussage, um verklagt zu werden? Denke mal nicht oder?

-- Editiert von Hubsl555 am 15.10.2007 19:01:50

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ Bob
Gemeint ist wohl wirklich eine geringe Menge, nicht die uns geläufige nicht geringe Menge ;)

@ Hubsl555
Auch der Versuch des Erwerbs einer NICHT geringen Menge von BtM ist strafbar. Es mag ja sein, dass Sie das nervt, aber genau das haben Sie getan, nämlich jemandem eine sms geschickt, dass Sie für 5 Euro BtM kaufen wollen. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird das Verf. tatsächlich eingestellt werden, wie Bob schon sagte. Sie können natürlich einen Verteidiger mandatieren, aber den müssen sie, so auch zutreffend Bob, selbst bezahlen, wer sollte das sonst tun. Und die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird, ist bei einem geständigen Beschuldigten immer höher. Zu bestreiten haben Sie ja bei dieser Beweislage nun auch nicht viel. Oder meinen Sie etwa, die sms reicht nicht zur Annahme eines Versuches? Dann überspannen Sie die Anforderungen etwas.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, Tippfehler. Sorry. Natürlich geringe Menge. Anderenfalls könnte ja auch nicht nach § 31a eingestlellt werden...

PS

@wastl

Jetzt hast Du es auch verwürfelt ;) ;)

Auch der Versuch des Erwerbs einer NICHT geringen Menge von BtM ist strafbar.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 15.10.2007 19:59:44

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Himmel, ja, aber heute ist Montag, und das in einer Fünftagewoche. ;)
Natürlich meinte ich den Versuch des Erwerbs einer geringen Menge.

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#6
 Von 
Hubsl555
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

okay :) dankeschön

Also, der VERSUCH eines Erwerbs einer geringen Menge ist strafbar.

Soll ich nun sagen, ja ich habe diese SMS gescchrieben oder einfach nichts?
Tatsache oder Ist-Zustand ist:
Diese SMS wurde verschickt, aber das war alles. Kein Besitz von Cannabis und bei der Hausdurchsuchung wurde auch nichts festgestellt.
Was passiert jetzt im Normalfall? Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?
Die Polizistin meinte, ich kann mich in einem Schreiben äussern oder auch nicht. Was passiert wenn ich nichts mache.
Hab von mehreren Fällen gehört, dass trotz Beschlagnahmung von geringen Mengen keine Reaktion mehr von der Polizei kam (kein Brief, keine Anklage oder ähnliches)

Kenn mich da ja nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hab von mehreren Fällen gehört, dass trotz Beschlagnahmung von geringen Mengen keine Reaktion mehr von der Polizei kam (kein Brief, keine Anklage oder ähnliches)

Das käme allenfalls in Frage, wenn die Polizei zu der Sache gar keinen Vorgang angelegt hätte (wie es in Großstädten schon mal vorkommt, wo man den Leuten einfach das Zeug wegnimmt, im nächsten Gulli versenkt und das wars - keine Schreibarbeit - ist natürl. ungesetzlich)

Hier wurde aber offiziell ein Verfahren eingeletitet und Sie werden in Beschuldigteneigenschaft vernommen. Deswegen geht es auf jeden Fall weiter.

Wie wastl schon sagte, macht sich ein Geständnis immer gut und kann eine Einstellung forcieren. Sie könnten z.B. schreiben: 'Jawoll, ich wollte bei der XY nen 5er kaufen, aber dazu kam es dann nicht, weil...' Ich bitte darum, dass Verfahren nach § 31a BtmG einzustellen.

Wenn Sie nicht aussagen, kann auch eingestellt werden, ohne weiteres. Mit Geständnis ist es aber noch sicherer

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Capt. Chaos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi,

sagt mal wer unterschreibt denn einen Hausdurchsuchungsbefehl wegen ! einer ! SMS von einem Handy? :???: Ist das nicht etwas übertrieben? Rechtfertigt denn eine SMS von einem Handy welches vielleicht gar nicht mehr dem damaligen Eigentümer gehört, eine Hausdurchsuchung bei eventuell jemand ganz anderem? :augenroll:

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Ermittlungen gegen Hubsl555 sind nur ein Nebeneffekt aus dem Hauptverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hubsl555
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das wurde ich von Bekannten auch schon xmal gefragt, und ob ich dagegen vorgehen sollte.
Es ist schließlich ein großer Eingriff in die Privatsphäre!
Und es war wirklich nur eine einzige SMS, habe davor und danach nie mehr mit ihr telefoniert oder gesimst.

Naja, die Hauptsache ist, dass sich der Fall für mich sehr bald erledigt (im guten Sinne)
Bin mir aber immer nicht im klaren, ob ich Stellung nehmen soll. Viele Leute meinten, ich sollte die nächste Zeit überhaupt nicht antworten, und es wird von ganz alleine fallengelassen...

Was würde eigentlich passieren, wenn ich jemanden im (Alkohol-) Rausch mal ne SMS schreibe, dass wir doch einfach mal den Bundestag stürmen sollten...? Werd ich sofort für 10 Jahre verhaftet..???

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

das wurde ich von Bekannten auch schon xmal gefragt, und ob ich dagegen vorgehen sollte.
Es ist schließlich ein großer Eingriff in die Privatsphäre!
Und es war wirklich nur eine einzige SMS, habe davor und danach nie mehr mit ihr telefoniert oder gesimst.

Gab es denn einen schriftlichen richterlichen Beschluß zur Durchsuchung oder wurde seitens der Polizei Gefahr im Verzug geltend gamacht. Falls letzteres: Habe Sie der Durchsuchung explizit widersprochen, oder haben Sie die Beamten reingelassen ('wir dürfen doch mal eben...')

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-- Editiert von !streetworker! am 16.10.2007 18:47:19

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