>business service media gmbh
Hallo Leute,
ich habe mich mal erkundigt...!!! Hier schreiben einige doch ziemlich miese Tipps rein, die dazu führen, daß ihr nachher mehr für Euren Anwalt zahlt und unrecht habt, als was Euch der Eintrag kostet !!!
1. Bandaufzeichnungen am Telefon sind tatsächlich erlaubt, wenn Ihr der Bandaufzeichnung auf der Bandaufzeichnung zustimmt (und das ist ja bei all den obigen Fällen geschehen!!!)- Mittlerweile auch bei der Telekom gängige Praxis.
2. Mündliche Verträge sind auch am Telefon rechtens (Immer dieser Unsinn, daß Verträge nur schriftlich gültig sind, kann ich nicht mehr hören)- Jeder hier schließt täglich mündliche Verträge !! Busfahrkarte kaufen, 1 Liter Milch im Supermarkt etc.....
Laut BGB ist ein Vertrag "....eine Willenserklärung zwischen 2 Parteien...." !!!
Es steht aber dort nicht, daß dieses schriftlich erfolgen muß !! Die Vertragsform ist mündlich genau so gültig, wie schriftlich. Der Vertrag muß im Streitfall beweisbar/belegbar sein. Das kann also auch eine Bandaufzeichnung belegen.....
3. Bei Brancheneintragungen handelt es sich um einen gewerblichen Vertrag und nicht um einen privaten bzw. Verbrauchervertrag. Dieses wird im §13 des BGB unterschieden. Es gibt bei Gewerbetreibenden kein 14-tägiges Widerrufsrecht (es sei denn, Ihr habt es explizit vereinbart!!), dieses gilt nur für Verbraucher (hier ist also der Verbraucherschutz Null für zuständig).
4. Bei Gewerbetreibenden wir vom Gesetzgeber soviel kaufmännisches Wissen verlangt, daß ihr den Unterschied und das Vertragsrecht kennt. Wenn nicht, dann ist das Euer eigenes Verschulden. Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!"
5. Telefonwerbung ist nicht zwingend ungesetzlich (Unterschiede bei Gewerbe/Verbraucher beachten)
Ich zitiere hier mal 2 Punkte aus dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
§7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Unlauter im Sinne von §3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist,dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;
2. bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern (!!!) ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;........*Zitatende*
Da aber ein Brancheneintrag erst einmal für JEDEN Marktteilnehmer durchaus von Interesse sein könnte, kann man davon ausgehen, daß dort erst einmal eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.......!!! Sollte dieses dann nicht der Fall sein, dann sollte der Marktteilnehmer daß durch den Punkt 1 auch anzeigen, daß der diesen Anruf nicht wünscht und die Kuh wäre vom Eis !!!!
Dieses ist aber doch in den hier genannten Fällen nicht geschehen !! Hier wurden teilweise 2 Gespräche mit der Firma geführt und daß mit zugestimmten Vertragschluß per Bandaufzeichnung....... Da ist nix illegal dran.
Ihr habt jederzeit, in jedem Gespräch (besonders bei der Bandaufzeichnung!!!)die Möglichkeit "Nein" zu sagen.
Hättet Ihr dann in dem Fall eine Rechnung erhalten, dann wäre es illegal !!!
Ich möchte hier ja keinem zu Nahe treten, aber daß ist doch mal wieder typisch Deutsch. Weil man selbst durch seine Unwissenheit dieses Vertrag geschlossen hat, kann man doch nicht hingehen und dann auf die Bösen anderen schimpfen....
...oder erwarten, daß der Gesetzgeber immer alles per Gesetz regelt......
Im übrigen Europa ist Telefonwerbung erlaubt und ein großer Wirtschaftszweig, da ist jeder selbst verantwortlich, was er letztendlich abschließt und was nicht.....
Ich hoffe, ich konnte vielleicht auch mal eine andere Sichtweise hier reinbringen und Euch weiterhelfen....
Grüße
Gizmolito
von Gizmolito am 10.09.2008 10:02
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