business service media gmbh

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

6990 Aufrufe
>business service media gmbh
Hallo,

ich bin leider in der selben Situation wie danysahne, habe vor ein paar Tagen telefonisch den Vertrag abgeschlossen und jetzt die Rechnung bekommen. Der Ablauf war bei mir genauso wie von danysahne beschrieben.

Hattest Du Erfolg mit der Anfechtung? Leider kann ich nach den *edits* nicht mehr nachvollziehen, wie Du vorgegangen bist.

Wäre für Hilfe dankbar.


von Samuel03 am 03.09.2007 12:34
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Hi,

also ich habe mit denen schriftlich eine monatliche Bezahlung vereinbart. Und zwar habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet über 20,23 Euro.
Es war ja die Rede davon, dass man bei 36 Monaten nur 24 zu bezahlen braucht. Also ein Jahr kostenlos bekommt. Daher dachte ich, ich muss die 20,23 (inkl. Steuer) nur 24 Monate bezahlen und habe somit erstmal eine Rechnungsberichtigung beantragt. Weil man mir ja 36 Monate 20,23 abziehen wollte. Aber auch hier waren die wieder sehr schlau, denn die 20,23 Euro sind der monatliche Preis bei 36 Monaten. Wenn ich die Anzeige hätte kürzer schalten lassen, wäre der monatliche Preis höher gewesen. Und ich dachte, die 20,23 bräuchte ich nur 2 statt 3 Jahre zahlen. Aber ich habe bisher noch keine Berichte gelesen, dass es Abzocker sind. Sie sind nur sehr schlau, aber die Verträge wohl rechtlich noch haarscharf an der Grenze.

Was mich halt nervt, dass die Seite von denen so popelig ist. Die Suchfunktion ist völlig für den A....

Aber richtig unternommen hab ich nix. Ich wollte ja den Vertrag und wusste auch, dass es nicht die Gelben Seiten sind. Blöd fand ich nur das Theater mit dem Geld. Das man da etwas geschwindelt hat und auf Dummfang gegangen ist.

Was war bei dir denn genau der Fall?


LG



von danysahne01 am 03.09.2007 15:38
Status: Philosoph (591 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Hallo Danysahne,

vielen Dank für Deine Antwort. Naja, wenn Du den Vertrag wolltest, ist das vielleicht was anderes. Ich habe inzwischen viele Berichte von Leuten gelesen, die von dieser Firma "etwas angeschwindelt" wurden. Ich finde das absolut nicht in Ordnung und werde mich nun auch dagegen wehren.

Viele Grüße


von Samuel03 am 06.09.2007 09:22
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Hallo Leute,

also ich wundere mich schon ein wenig über Eure Thematik !!

Ich war auch mal im www.dbvz.de eingetragen. Dort wurde mir der Eintrag auch für 1 oder 3 Jahre angeboten, daß hieß allerdings, daß der 3-jährige Eintrag doppelt soviel kostet wir der 1-jährige.
Beispiel:

1 Jahr - 100 Euro
3 Jahre- 200 Euro

Somit habe ich doch ein Jahr gratis !!??

Wenn ich dann die Möglichkeit habe, diese 200 Euro auf 3 Jahre monatlich verteilt zu bezahlen, dann sind die mir doch bei der Bezahlung entgegengekommen.......und dann ist es auch logisch, daß ein Jahr umgerechnet monatlich mehr kostet, als die 3-Jahres Variante.

Da sehe ich nun wirklich keine Abzocke ??

Ich habe übrigens auch die komplette Rechnung über die 3 Jahre erhalten, mit dem Angebot, daß ich mir Skonto ziehen kann, wenn ich alles auf einmal bezahle. Der Monatsbetrag wurde auf der Rechnung ebenfalls aufgeführt, allerdings nur als Nettobetrag, aber immerhin konnte ich wählen, ob ich komplett zahle, oder in monatlichen Raten.....

...und so übel scheint die Seite doch auch nicht zu sein, wurde einfach zum Bedienen gehalten. Branche eingeben, Ort eingeben...dann Suche klicken....mehr erwarte ich ehrlich gesagt auch nicht von einem Branchenverzeichnis.

Wenn ich mir dort die vermeintlichen Profisseiten der Gelben Seiten oder Go Yellow etc. anschaue, die teilweise komplett mit Werbebanner & irgendwelchen Schnickschnack aufgebläht und zugemüllt sind, dann finde ich die auch nicht unbedingt besser oder übersichtlicher.....dafür aber oftmals teurer....

Soweit ich weiß, gilt ein Widerrufsrecht auch nur für Verbraucher........aber ein Branchenverzeichnis führt nun mal keine Verbraucher sondern gewerbetreibende Firmen....

Also ich habe den Unterschied während meiner kaufmännischen Lehre schon erklärt bekommen.
Als Selbständiger sollte man sich schon bewußt sein, was man abschließt.....notfalls wenn ich mich nicht auskenne, dann sage ich auch schon mal "Nein"........

Hat mir bisher immer geholfen.....

-----------------
"Liebe Grüße

Gizmolito"


von Gizmolito am 10.01.2008 17:12
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Ich bin denen auch auf den Leim gegangen. Auch ich habe heute die Rechnung erhalten. Nur hatten die mich am Telefon mit deren Aquise völlig überrumpelt. Erst sagte ich daß ich nicht dran interessiert wäre, aber dann meinte die Mitarbeiterin von dieser Firma die erstmal diejenige ist die Kunden weichknetet daß ich doch gefunden werden möchte im ‚Internet daraufhin sagte ich ja. Nachdem ich aber darüber nachgedacht hatte, wollte ich dann doch nicht mehr den Eintrag. Nur sehe ich hier daß man wohl keine Chance hat den Vertrag zu widerrufen? Da wird es einem wohl nichts übrig bleiben als einen Anwalt einzuschalten? Denn meines Erachtens ist Televonverkauf am Telefon verboten. Egal ob das Gespräch mitgeschnitten wurde oder nicht, diese Art von Verkauf ist nicht legitim.Oder bin ich hier irriger Annahme?


von Sabnine am 19.03.2008 18:21
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Hallo,
habe mit Interesse die Einträge zum Thema dieser Firma gelesen. Und ich muss sagen, ich bin auch auf diese Firma reingefallen. Zuerst bekam ich 1/2 Jahr einen kostenlosen Eintrag. Soweit, so gut. Habe auch gleich noch innerhalb des halben Jahres der kostenpflichtigen Verlängerung widersprochen. Etwas später rief mich dann einer an und schwatzte mir doch die Verlängerung auf. Ja, ich weiß, man muss auch NEIN sagen können. Ist mir alles klar, aber da sind geschulte Leute am Werk, die es schaffen, einem Eskimo ''''nen Kühlschrank zu verkaufen. Jedenfalls hab ich mich bequatschen lassen. Ein weiteres Mal wurde ich allerdings nicht angerufen, es wurden keine Vertragsdaten abgeglichen usw. Im Zweifelsfall zählt wohl aber der Anruf, nach dem ich mich dann auf die Verlängerung eingelassen hab, als zweiter Anruf, daher hab ich wenig Chancen. Ich hab das ganze dann doch gecancelt, weil a) zu viel Geld und b) gibt es hunderte Firmen im Netz, die einem irrsinnig hohe Umsätze versprechen, wenn man sich bei denen registriert, es würden so viele Leute suchen usw. usf. Die übelsten Sprüche. Ich zahle jedenfalls die Hälfte des Gesamtbetrages als Strafe, das sind etwas über 200 EUR. Na ja, aus Schaden wird man klug. Ich werde dort zwar nicht mehr gelistet, muss aber auch nicht die volle Summe zahlen. Einen bitteren Beigeschmack hat das ganze schon. Die Firma ist in meinen Augen alles andere als seriös, denn in der Tat bequatschen die einen am Telefon ungefragt.
Also: Finger weg, bringt ohnehin nichts, dieser Unsinn. Wer kennt schon diese oder andere gleichartige Seiten? Im Zweifelsfall suchen die Leute bei der Telekom bzw. den Gelben Seiten, nicht aber bei einer No-Name-Firma.


von Naduah am 07.07.2008 19:00
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Hallo!
ich bin heute morgen (14.07.08) von der Firma Business Media service GmbH (die Mitarbeiterin hat sich als Frau Fischer vorgestellt) angerufen worden. Es lief alles nach dem bei Ihnen auf der Seite beschriebenen Schema: die Frau hat mir gesagt, dass ich einen kostenlosen Eintrag bei ihnen auf der Seite hätte und nun geht es um eine kostenpflichtige Verlängerung. Ich habe nachgefragt, um was für ein Verzeichnis und welche domaine es sich handelt. Ich habe sofort gesagt, dass ich nicht in ihrem Verzeichnis geführt werde (erstens, weil ich mich daran nicht erinnern konnte, und zweitens, weil ich sofort die domaine während des gesprächs im internet aufgerufen habe - die frau hat ja wohl am telefon gehört, dass ich tippe). Ich habe sofort gesagt - ich bin NICHT an einem kostenpflichtigen Eintrag interessiert. Dann hat die Frau mir geantwortet: Dann lösche ich Ihren Eintrag. Ich habe gesagt: Machen Sie das. Dann hat sie sich verabschiedet. NUR: es gab gar keinen Eintrag überhaupt! Es ist doch Betrug pure!

Ich wollte Sie nur darüber informieren, dass die o.g. Firma immer noch tätig ist.

Ich habe einen kostenpflichtigen Eintrag am Telefon ABGELEHNT und habe NICHTS unterschrieben. Daher denke ich mir, dass diese betrügerische Firma mich in Ruhe lässt. Die Frage ist, wie die Firma an meine Daten kommt (ich bin freiberuflicher Übersetzer), sie hat am telefon ALLE meine Daten genannt!

Grüße
D.



von DAE am 14.07.2008 12:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Hallo Leute,

ich habe mich mal erkundigt...!!! Hier schreiben einige doch ziemlich miese Tipps rein, die dazu führen, daß ihr nachher mehr für Euren Anwalt zahlt und unrecht habt, als was Euch der Eintrag kostet !!!

1. Bandaufzeichnungen am Telefon sind tatsächlich erlaubt, wenn Ihr der Bandaufzeichnung auf der Bandaufzeichnung zustimmt (und das ist ja bei all den obigen Fällen geschehen!!!)- Mittlerweile auch bei der Telekom gängige Praxis.

2. Mündliche Verträge sind auch am Telefon rechtens (Immer dieser Unsinn, daß Verträge nur schriftlich gültig sind, kann ich nicht mehr hören)- Jeder hier schließt täglich mündliche Verträge !! Busfahrkarte kaufen, 1 Liter Milch im Supermarkt etc.....

Laut BGB ist ein Vertrag "....eine Willenserklärung zwischen 2 Parteien...." !!!
Es steht aber dort nicht, daß dieses schriftlich erfolgen muß !! Die Vertragsform ist mündlich genau so gültig, wie schriftlich. Der Vertrag muß im Streitfall beweisbar/belegbar sein. Das kann also auch eine Bandaufzeichnung belegen.....

3. Bei Brancheneintragungen handelt es sich um einen gewerblichen Vertrag und nicht um einen privaten bzw. Verbrauchervertrag. Dieses wird im §13 des BGB unterschieden. Es gibt bei Gewerbetreibenden kein 14-tägiges Widerrufsrecht (es sei denn, Ihr habt es explizit vereinbart!!), dieses gilt nur für Verbraucher (hier ist also der Verbraucherschutz Null für zuständig).

4. Bei Gewerbetreibenden wir vom Gesetzgeber soviel kaufmännisches Wissen verlangt, daß ihr den Unterschied und das Vertragsrecht kennt. Wenn nicht, dann ist das Euer eigenes Verschulden. Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!"

5. Telefonwerbung ist nicht zwingend ungesetzlich (Unterschiede bei Gewerbe/Verbraucher beachten)

Ich zitiere hier mal 2 Punkte aus dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

§7 Unzumutbare Belästigungen

(1) Unlauter im Sinne von §3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen

1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist,dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;
2. bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern (!!!) ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;........*Zitatende*

Da aber ein Brancheneintrag erst einmal für JEDEN Marktteilnehmer durchaus von Interesse sein könnte, kann man davon ausgehen, daß dort erst einmal eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.......!!! Sollte dieses dann nicht der Fall sein, dann sollte der Marktteilnehmer daß durch den Punkt 1 auch anzeigen, daß der diesen Anruf nicht wünscht und die Kuh wäre vom Eis !!!!

Dieses ist aber doch in den hier genannten Fällen nicht geschehen !! Hier wurden teilweise 2 Gespräche mit der Firma geführt und daß mit zugestimmten Vertragschluß per Bandaufzeichnung....... Da ist nix illegal dran.

Ihr habt jederzeit, in jedem Gespräch (besonders bei der Bandaufzeichnung!!!)die Möglichkeit "Nein" zu sagen.

Hättet Ihr dann in dem Fall eine Rechnung erhalten, dann wäre es illegal !!!

Ich möchte hier ja keinem zu Nahe treten, aber daß ist doch mal wieder typisch Deutsch. Weil man selbst durch seine Unwissenheit dieses Vertrag geschlossen hat, kann man doch nicht hingehen und dann auf die Bösen anderen schimpfen....

...oder erwarten, daß der Gesetzgeber immer alles per Gesetz regelt......

Im übrigen Europa ist Telefonwerbung erlaubt und ein großer Wirtschaftszweig, da ist jeder selbst verantwortlich, was er letztendlich abschließt und was nicht.....

Ich hoffe, ich konnte vielleicht auch mal eine andere Sichtweise hier reinbringen und Euch weiterhelfen....

Grüße
Gizmolito


von Gizmolito am 10.09.2008 10:02
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Mein lieber Gizmolito,

Zitat Gizmolito:
"daß ihr nachher mehr für Euren Anwalt zahlt .. als was Euch der Eintrag kostet !!! " Zitat Ende.

welche Sichtweise und Interessen Du hier vertrittst wird nur zu deutlich. Ich gehe davon aus, dass Du aus dieser Branche bist. Klar ist jeder selbst verantwortlich aber wird ein Vertrag, der unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde dadurch gültig? Man kann sich doch nicht auf das Recht berufen, wenn man den "Kunden" vorher gesetzeswidrig kontaktiert hat, ihm vorgschwindelt hat, dass er schon "erfolgreich" in diesem Branchenverzeichnis geführt war. Ich frage mich nur wie und wo sie das belegen können.

Noch ein Zitat von Gizmolito:
"Weil man selbst durch seine Unwissenheit dieses Vertrag geschlossen hat...."
Du gibst es ja zu, dass Dein Geschäft darin besteht die Unwissenheit Deiner Kunden auszunutzen.....

Wie dem auch sei, ich bin kein Jurist, scheint mir die gesamte Adressbuch-Branche doch immer am Rande der Legalität zu stehen und es sollte sich langsam bis in den letzten Winkel Deutschlands herumgesprochen haben, dass es sich wirklich nur um Adressengräber der Luxusklasse handelt. Wobei natürlich das hier erwähnte Verzeichnis wirklich eher popelig ist.
Ich hab mal getestet, in Emmerich dem Sitz des Verlags scheint es keinen Zahnarzt zu geben Aber ich wohne am anderen Ende Deutschlands, da interessiert mich das persönlich auch wenig

... und natürlich haben die dann auch kein Interesse daran, dass alles in Deutschland per Gesetz geregelt wird ...
übrigens...
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 8. Juli 2004 (6 U 59/04) sind so genannte kalte Anrufe, um Neukunden zu gewinnen, wegen Kundenfangs durch Belästigung verboten (wohlgemerkt Gewerbetreibende)
Aber hier ist dann ja auch der Trick der ganzen Sache, durch die Behauptung, man ist schon "kostenlos" geführt gewesen, erwecken sie den Eindruck, als ob es sich nicht um Kaltakquise handeln würde ....

Besser nichts per Telefon in Auftrag geben...

Grüße von
Till_Eulenspiegel




von Till_Eulenspiegel am 27.09.2008 21:25
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>business service media gmbh
Liebe Betroffenen,

ich kann mich Till_Eulenspiegel nur anschließen. Nachdem ich mich vor etwa einem Jahr Hilfe suchend in diesem Thread gemeldet hatte, habe ich an anderer Stelle gute Tipps gefunden, wie man mit den Problemen, die einem durch diese Firma verursacht werden, am besten umgeht und hatte weder Anwaltskosten noch "Strafzahlungen" (Du meine Güte!).
Mein Standpunkt ist, dass ein unter falschen Voraussetzungen geschlossener Vertrag eben kein Vertrag ist. Also nicht einschüchtern lassen!

Viel Erfolg!
Samuel03



von Samuel03 am 29.09.2008 09:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

1 2
Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Deutschlands
Top Rechtsforum

gestern 114 neue Nutzer
gestern 661 neue Beiträge
167381 registrierte Nutzer
864571 Beiträge
Vertragsrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 317 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 31 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,30 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Vertragsrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Vertragsrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
jährliche Entgelterhöhung rechtens?
beantwortet von RA Lehmann für €25
Kfz Verkauf, jetzt nur Probleme, seh ich mein geld??
beantwortet von RA Mameghani für €30
Mehr Fragen lesen