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brille kaputt - schaden "grosszügig" mit 100,- abgeglichen.

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brille kaputt - schaden "grosszügig" mit 100,- abgeglichen.

hallo leute,

hatte leider nicht die möglichkeit alle forenbeiträge durchzulesen - also bitte um nachsicht, wenn ich hier eine wiederholung hervorrufe.

mein problem:

habe einer freundin bei einer féte die brille von der nase gefegt und bin auch noch draufgetreten. ok - erster schreck - dann - achsoooo - ich bin ja haftpflichtversichert. - schaden eingereicht. versicherung: wann wo usw - und unter anderem "die brille im orginal". kostenvoranschlag (gleichwertige (!) brille mit gleichwertigen (!) gläsern - ca. 550,- € Wert), bilder, orginalbrille, schadenshergang (tölpelhaftigkeit halt) - halt alles, was sie wollten, eingereicht....

was passiert? die versicherung schreibt lapidar:
"gern zahlen wir € 100. (v-scheck)
nach unseren informationen wurde ihre brille im jahre 2001 (stimmt nicht - neuer) angeschafft. die statistiken des optikerhandwerkes belegen, dass brillen druchschnittlich nach 36 monaten ersetzt werden. ihre brille war zum schadenzeitpunkt älter. der zeitwert ihrer brille geht deshalb gegen null. da die beschädigte brille für sie trotzdem noch einen gebrauchswert hatte, erhalten sie 100 €"

beim folgenden telefonat bezog man sich zunächst auf §249 BGB (haftung im allgemeinen - keine einschränkung auf zeitwert oder ähnlichem) und nachdem ich dies sofort per zitat des § widerlegte, auf gerichtsurteile, die mir dann auch in kopie zugingen. das aktuellste urteil ist von 1995.

kann ich da noch was machen? ich bin stocksauer... vielleicht kann mir hier ja noch jemand helfen. ich jedenfalls fühle mich moralisch verpflichtet, den schaden zu begleichen, den ich angerichtet habe.

gruss
thomas

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"don´t worry - be happy ;-)"


von liontom66 am 06.07.2005 23:31
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>brille kaputt - schaden "grosszügig" mit 100,- abgeglichen.
Sie haben durchaus Glück gehabt.
Viele Haftpflichtversicherer zahlen bei geschrotteten Brillen inzwischen gar nichts mehr.

Von der moralischen Verpflichtung wird Sie die Versicherung nicht befreien.


von epoeri am 07.07.2005 15:22
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>brille kaputt - schaden "grosszügig" mit 100,- abgeglichen.
Es wird lediglich der Wert der Sache zum Zeitpunkt der Zerstörung ersetzt.

Bei der Berechnung können die Statistiken des Optikerhandwerkes hinzugezogen werden.


von arcangel71 am 13.07.2005 10:32
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>brille kaputt - schaden "grosszügig" mit 100,- abgeglichen.
Hallo,
eigentlich sollte die Versicherung zahlen. Siehe Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=6639

und

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=12777

ansonsten viel Glück.


-- Editiert von achim.gehr am 10.07.2006 15:13:08


von achim.gehr am 10.07.2006 15:11
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